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Warrenton Erklärung - Medizinische Befugnisse, biblische Ethik und Autorität

Die Warrenton Declaration on Medical Mandates, Biblical Ethics, & Authority wurde verfasst, um lehrmäßige Klarheit und Geschlossenheit in Fragen biblischer Autorität und Ethik im Zusammenhang mit medizinischen Befugnissen zu schaffen. Die Erklärung soll den Ortsgemeinden und ihren Amtsträgern die Möglichkeit geben, ihren Standpunkt transparent zu machen und Personen, die in ihren Gemeinden benachteiligt werden, mit einer übersichtlichen Zusammenfassung ihrer diesbezüglichen Überzeugungen zu unterstützen.

“Der HERR hat seinen Thron im Himmel gegründet, und seine Königsherrschaft regiert über alles.”
Psalm 103,19

Präambel

Mit dem Aufkommen von COVID-19 und allen damit verbundenen Auswirkungen war die Kirche gefordert, sich mit ihren Überzeugungen in Bezug auf sich überschneidende Bereiche biblischen Ethik, Autorität und medizinischer Befugnisse auseinanderzusetzen.

Leider haben sich die Kirchen aufgrund eines weit verbreiteten Mangels an theologischem und biblischem Verständnis in diesen Fragen in Verbindung mit einer Tendenz, dem Staat zu viel Macht und Zuständigkeit zuzuschreiben, oft fast reflexartig den Erklärungen der staatlichen Gesundheitsbehörden und den von ihnen erlassenen Richtlinien untergeordnet. Die Legitimität der weitreichenden Befugnisse, die dem Staat zugeschrieben werden, wird entweder einfach vorausgesetzt oder mit spärlicher oder fehlerhafter biblischer Unterstützung untermauert. Es wird davon ausgegangen, dass Befugnisse vorhanden sind, wenn sie nicht ausdrücklich geleugnet werden, anstatt sie als nicht vorhanden zu betrachten, wenn sie nicht eindeutig durch die Heilige Schrift belegt sind.

Anstatt in diesen Fragen eine Vorbildfunktion einzunehmen, werden Pastoren oft zu bloßen Sprechblasen staatlicher Gesundheitsbehörden und dienen den Behörden als Erfüllungsgehilfen.

Die Gründe, die dafür angeführt werden, derartige Richtlinien zu befolgen und sie in der örtlichen Gemeinde vorzuschreiben, werden in der Regel nicht durch ein abgerundetes und systematisches Verständnis des gesamten Ratschlusses der Heiligen Schrift über Autorität und die Bedeutung der Nächstenliebe gerechtfertigt. Stattdessen sind die Begründungen meist unzusammenhängend, unausgewogen und verworren.

Zu diesem Zweck wurde die Warrenton-Erklärung – Medizinische Befugnisse, biblische Ethik und Autorität erstellt, um künftig Klarheit in diesen Fragen zu schaffen, um Ortsgemeinden und ihre Amtsträger in die Lage zu versetzen, ihren Standpunkt klar darzulegen, und um Personen, die in ihren Gemeinden benachteiligt werden, mit einer übersichtlichen Zusammenfassung ihrer diesbezüglichen Überzeugungen zu unterstützen.

Erklärung
Abschnitt 1 – Autorität

I. I. WIR BEKRÄFTIGEN, dass alle Autorität im Himmel und auf Erden Gott, dem Sohn Jesus Christus, verliehen worden ist. (Ist. 9:6-7; Dan. 7:13-14; Kol. 1:15-20; Matt. 28:18).

II. WIR BEKRÄFTIGEN, dass delegierte, irdische Autoritäten von Gott als seine Diener eingesetzt worden sind, um durch gottgefällige Leitung und Herrschaft nach Gottes Gesetz und im Gehorsam gegenüber Christus den Menschen in ihrem Zuständigkeitsbereich zum Segen zu wirken (Psalm 2,112; Röm. 13,1; Röm. 13,3-5; 1. Petr. 2,13). Dabei kann es sich um zivile Autoritäten (Röm 13,1; 1 Petr 2,13-14), kirchliche Autoritäten (Hebr 13,17), berufliche Autoritäten (1 Petr 2,18), familiäre Autoritäten (Eph 6,1; 1 Petr 3,1) und sich selbst verwaltende Personen (Spr 25,28; Röm 12,1-2; Mk 12,31; Lev 19,18; 1 Petr 2,16) handeln.

III.  WIR BEKRÄFTIGEN , dass es Götzendienst ist, irgendeiner menschlichen Autorität totale Jurisdiktion zuzuschreiben, da diese Art von unbegrenzter Autorität nur Christus Jesus vorbehalten ist (Jes. 9,6-7; Dan. 7,13-14; Kol. 1,15-20; Mt. 28,18). Dies setzt der gerichtlichen Autorität aller untergeordneten Ämter, die unter der Autorität Christi stehen, Grenzen.

IV. WIR BESTREITEN, dass die jeweils bestehenden zivilen Behörden über unbegrenzte Zuständigkeit verfügen.

V. WIR BEKRÄFTIGEN, dass sich die Grenzen delegierter menschlicher Autorität in der Schrift auch aus der logischen und notwendigen Konsequenz ergeben, dass man verschiedenen Autoritäten in der Schrift “in allem” gehorsam sein soll (Kol 3,20.22; Eph 5,24; Tit 2,9). Der Sinn, in dem “in allem” in diesen Versen verwendet wird, kann nicht bedeuten, dass der Gehorsam für alle Gebote unabhängig ihrer Beschaffenheit verbindlich ist, da die Schrift auch den christlichen Ungehorsam gegenüber sündigen oder missbräuchlichen Geboten lehrt (Apg 5,29; Ex 1,15-20). “In allem” kann ebenfalls nicht bedeuten, dass Gehorsam für alle nicht-sündigen Gebote verpflichtend ist, da die Schrift eine Vielzahl von Ämtern menschlicher Autorität vorsieht (Hebr 13,17; 1 Petr 2,18; Eph 6,1; Röm 13,1). Diese Autoritäten können zuweilen miteinander in Konflikt geraten, so dass Christen abwägen müssen, welche Autorität in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich handelt, um festzustellen, ob Gehorsam erforderlich ist. Das Gebot, “in allem” zu gehorchen, muss sich also auf die Verpflichtung der Christen beziehen, allen nicht sündigen Befehlen wahrer Autoritäten zu gehorchen, die auch in den Zuständigkeitsbereich der Autorität fallen, die ihnen den entsprechenden Auftrag erteilt.

VI. WIR BESTREITEN, dass die biblischen Gebote, Autoritäten zu gehorchen, seien sie zivil, kirchlich, familiär oder beruflich “in allem” (Tit. 2:9; Kol. 3:20, 22; Eph. 5:24), so ausgelegt werden können, dass sie die Rolle ihrer jeweiligen Zuständigkeiten ignorieren, die die Schrift ebenfalls lehrt (Röm. 13:3-4; Gen. 1:26-28; Dt. 6:6-7; Spr. 22:6, 23:1314; 1 Tim. 5:3-16, 6:1-2; Eph. 6:1; 1. Kor. 11:3).

VII. WIR BEKRÄFTIGEN, dass in Fällen, in denen die Verantwortung eines Christen gegenüber Gott und seinen Mitmenschen nicht beeinträchtigt wird, der Christ sich dafür entscheiden kann, bestimmten unrechtmäßigen Anordnungen zu gehorchen, wenn diese Anordnungen befolgt werden können, ohne zu sündigen. Dies kann der Fall sein, weil die Befolgung des Gebots unter Zwang erfolgt, weil die Befolgung zweckmäßig ist oder weil die Beachtung in übertriebener Weise erfolgt, um die Unrechtmäßigkeit des Gebots noch deutlicher zu machen (Röm. 12,20; Mt 5,38-42).

VIII. WIR BESTREITEN, dass jeder Mensch oder jede Gruppe von Menschen, die für sich in Anspruch nehmen, zivile Autoritäten zu sein, in Wirklichkeit von Gott als zivile Autoritäten anerkannt werden, allein aufgrund ihrer Ansprüche auf diese Autorität oder der Ansprüche derer, die sie unterstützen (Hosea 8:4).

IX. IX. WIR BEKRÄFTIGEN, dass wahre zivile Autoritäten in dem Maße legitim sind, in dem sie, von Gott eingesetzt, das Schwert tragen, um die Darstellung dessen, was zivile Autoritäten in der Schrift eigentlich darstellen, zu erfüllen, nämlich, dass sie das Böse bestrafen und das Gute loben (Röm 13,3-4; 1 Petr 2,14), entsprechend ihrer zivilen Funktion und Zuständigkeit.

X. WIR BEKRÄFTIGEN, dass Zivilgerichtsbarkeit rechtmäßig befugt ist, zivile Verbrechen wie Körperverletzung (2. Mose 21,18-19), Mord (1. Mose 9,5; 2. Mose 21,12), Vergewaltigung (2. Mose 22,25), Diebstahl (2. Mose 22,1), Betrug (3. Mose 19,35-36; 2. Mose 25,13-16), Menschenraub (2. Mose 21,16) und Falschaussage (2. Mose 19,15-19) zu bestrafen, zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verfahrens durch die Zivilgerichte, der Übernahme der Haftung für nachweislich entstandenen Schaden (Ex 21:33) und der Verhältnismäßigkeit der Strafe (Dtn 16:18-20, 17:6, 19:15-21).

XI. XI. WIR BEKRÄFTIGEN, dass Christen den biblisch begründeten Anweisungen und Befehlen der irdischen Autoritäten im Rahmen ihrer eigenen, von Gott bestimmten Rolle und Zuständigkeit gehorchen sollen (Röm. 13:1; 1 Petr. 2:13).

XII. WIR BESTREITEN, dass die Herrschaft von Kaiser Nero in der Zeit des Apostels Paulus glaubhaft angeführt werden kann, um die einschränkende Beschreibung dessen, was eine legitime zivile Autorität ist, in Römer 13,3-4 zu entkräften. Das liegt erstens an dem klaren Zeugnis der Schrift über die Identität und die Merkmale legitimer biblischer ziviler Autorität (Röm 13,3-4) und zweitens an der Tatsache, dass die Verfolgungswelle der Neros erst nach dem großen Brand von Rom im Jahr 64 n. Chr. begann, also sieben Jahre nach der Abfassung des Römerbriefs (57 n. Chr.).

XIII. WIR BESTREITEN, dass die besondere Vollmacht, die Pilatus erteilt wurde, um Jesus Christus gemäß dem Erlösungsplan Gottes hinzurichten (Joh 19,10-11), ein Beweis für ein allgemeines Prinzip ziviler Regierungsführung ist, wonach zivile Magistrate die legitime Befugnis behalten, Böses zu tun oder beliebige Anweisungen außerhalb der Grenzen ihrer Gerichtsbarkeit zu geben.

XV. WIR BEKRÄFTIGEN, dass Ungehorsam auch dann zulässig ist, wenn ein Befehl außerhalb der Zuständigkeit der jeweiligen Autorität erteilt wird. Im Laufe der Geschichte haben z.B. zivile Regierungen versucht, Einzelpersonen zu bestimmten Berufen zu zwingen, die Angelegenheiten der Kirche unzulässig zu kontrollieren und Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Kinder, die eine Familie haben darf, aufzuerlegen. Häufig wird behauptet, solche Anordnungen dienten dem “höheren Wohl” der Allgemeinheit. Unabhängig davon, inwieweit diese Befehle niemanden zur Sünde gezwungen hätten, ist der Gehorsam immer noch nicht moralisch verpflichtend, da diese Befehle außerhalb der Zuständigkeit der Autorität liegen, die die Befehle erteilt.

Abschnitt 2 –  Anwendung  auf medizinische Befugnisse

XVI. WIR BESTREITEN, dass den Zivilbehörden die rechtmäßige Zuständigkeit und Befugnis für die persönliche, familiäre oder “öffentliche” Gesundheit übertragen wurde.

XVII. WIR BESTREITEN, dass die die Lepra betreffenden Passagen in Levitikus 13 und 14 so ausgelegt werden können, dass sie den allgemeinen Grundsatz lehren, dass die zivile Regierung eine uneingeschränkte und legitime Zuständigkeit für die Verwaltung der “öffentlichen Gesundheit” hat.

XVIII. WIR BEKRÄFTIGEN, dass diese Lepra-Passagen sich nicht auf die Verbreitung biologischer Ansteckung beziehen, sondern auf zeremonielle Unreinheit, was durch zahlreiche Faktoren belegt wird: Erstens wurde sogar der Mann, der von Kopf bis Fuß mit weißem Aussatz bedeckt war, für “rein” erklärt (Lev. 13:12-13) und durfte das Lager betreten. Zweitens ist der angegebene Grund für die allgemeine Ausweisung der Aussätzigen derselbe Grund, der für die Ausweisung derjenigen angegeben wurde, die eine Leiche berührten oder einen Körperausfluss hatten: keine biologische Ansteckung, sondern zeremonielle Unreinheit, die “das Lager” vor dem Herrn “verunreinigte” (Num. 5:1-4). Drittens wird der Aussatz nirgendwo in der Heiligen Schrift als biologisch ansteckend beschrieben. Dieser “Aussatz” befiel auch Häuser (Lev. 14:34) und Kleidungsstücke (Lev. 13:47). “Lepra” war nicht dasselbe wie die heutige “Hansen-Krankheit”. Viertens: Um zu verhindern, dass die Besitztümer in einem “aussätzigen” Haus vom Priester für “unrein” erklärt wurden, war es dem Besitzer erlaubt, das Haus von seinen Besitztümern zu befreien, bevor der Priester zur Inspektion kam (Lev. 14:33-36). Die Verhinderung einer biologischen Ansteckung durch die Reinigung (Verbrennung) von Gegenständen stand hier nicht zur Debatte. Die zeremoniellen Praktiken, die mit dem inzwischen erloschenen levitischen Priestertum verbunden waren, sind durch das größere Priestertum Christi überholt (Hebr. 7:12) und können nicht glaubhaft als Begründung für die Zuständigkeit der Zivilregierung für die “öffentliche Gesundheit” angeführt werden.

XIX. WIR BESTREITEN, dass zivile Regierungen rechtmäßige Zuständigkeiten oder Befugnisse besitzen, um jemandem das Recht zu nehmen, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und seine Angelegenheiten in der Öffentlichkeit zu regeln.

XX. WIR BESTREITEN, dass zivile Regierungen rechtmäßig befugt sind, ” Lockdowns ” unter Berufung auf den Schutz der ” öffentlichen Gesundheit ” zu erlassen, da dies nicht in ihre Zuständigkeit fällt.

XXI. WIR BEKRÄFTIGEN, dass es dem Einzelnen freisteht, seine eigene Bewegung in der Gesellschaft zu diesem Zweck einzuschränken, wenn er es für klug hält, dies zu tun. Sie können jedoch nicht rechtmäßig verlangen, dass die zivile Obrigkeit in ihrem Namen Gewalt anwendet, um die Freiheit anderer einzuschränken.

XXII. WIR BESTREITEN, dass solche Übergriffe in die medizinische Freiheit durch die zivile Regierung oder die Verpflichtung zu Impfungen und Masken zu Recht mit der Behauptung gerechtfertigt werden, dass unmaskierte oder ungeimpfte Personen “eine allgemeine Gefahr für die Gesundheit der Öffentlichkeit durch die Verbreitung von Viren darstellen”.

XXIII. WIR BEKRÄFTIGEN, dass es die christliche Pflicht jeder Familie ist, das Wohlergehen ihres Nächsten zu suchen (Lev. 19:18; Mt. 22:39; Jer. 29:7), und dass dies die Einhaltung vernünftiger Verhaltensweisen für symptomatisch Kranke einschließt, damit sie ihre Nachbarn nicht wissentlich anstecken, insbesondere nicht in einem überfüllten oder öffentlichen Umfeld. Jeder Christ sollte sich bemühen, mit allen Menschen in Frieden zu leben, und zwar in einer Weise, die die Liebe Christi im Gehorsam gegenüber dem Gesetz Gottes zum Ausdruck bringt (Röm. 12:18; Micha 6:8).

XXIV. WIR BESTREITEN, dass die Existenz übertragbarer Viren, viraler Testmethoden oder die Erfindung von Impfungen eine neue Moralnorm schafft, nach der ein gesunder Mensch, der einfach nur seinen Geschäften in der Gesellschaft nachgeht, ohne sich impfen zu lassen, virale Tests durchzuführen oder eine Maske zu tragen, ein Beweis für kriminelles oder moralisch rücksichtsloses Verhalten ist. Wenn eine solche Norm für die Verletzung der medizinischen Freiheit angenommen wird, könnten zivile Regierungen alle Lebensbereiche dauerhaft regulieren und einschränken, da nach dieser Logik verschiedene grippeähnliche Viren jederzeit unwissentlich verbreitet werden können. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl anderer, weitaus tödlicherer Gefahren, wie z. B. Herzkrankheiten, die ebenso wie virusbedingte Krankenhausaufenthalte eine Belastung für das Gesundheitssystem darstellen. Die zivile Regierung ist auch nicht befugt, fettleibigen Personen den Konsum von Limonade zu verbieten.

XXV. WIR BEKRÄFTIGEN, dass eine bibeltreue Sicht der zivilen Verwaltungssphäre wie auch der kirchlichen Verwaltungssphäre keine rechtmäßige Zuständigkeit für zivile Richter oder kirchliche Behörden vorsieht, um Einzelpersonen anzuweisen oder in irgendeiner Weise zu zwingen, sich oder ihren Kindern Substanzen zu injizieren oder ihren Mund, ihre Nase, ihr Gesicht oder eine Kombination davon mit Masken zu bedecken.

XXVI. WIR BEKRÄFTIGEN, dass jede zivile oder kirchliche Autorität, die versucht, Einzelpersonen oder deren Kinder mit irgendeiner Form von öffentlicher Ausgrenzung, Geldstrafe, Gefängnis, sozialer Ächtung oder anderen Formen des Zwangs zu zwingen, weil sie keine Maske tragen oder keine Substanz in ihren Körper injizieren, sich selbst eine Autorität zuschreibt, die nicht von Gott delegiert ist, und eine schwere Sünde begeht (Mt 19,14; Tit 3,10; 1. Kor 1,10; Röm 16,17).

XXVII. WIR BEKRÄFTIGEN, dass, obwohl Ortsgemeinden vernünftigerweise die Aufforderung an symptomatisch Kranke, zu Hause zu bleiben, durchsetzen können, jeder Versuch, die Gemeinschaft im Leib eines Gläubigen mit der Begründung zu verhindern, dass er keine Substanz in seinen Körper injiziert oder dass er eine Maske trägt, ebenfalls Spaltung bedeutet (Tit 3,10; 1. Kor 1,10; Röm 16,17).

XXVIII. WIR BESTREITEN, dass persönliche und familiäre Entscheidungen, Impfungen oder das Tragen von Masken abzulehnen, im Widerspruch zu dem biblischen Gebot stehen, den Nächsten zu lieben wie sich selbst (Lev. 19:18; Mt. 22:39).

XXIX. WIR BESTREITEN, dass die Befolgung einer bestimmten empfohlenen medizinischen Maßnahme durch Berufung auf eine angebliche “Mehrheit” von Expertenmeinungen oder verfügbare medizinische Daten als zivilrechtlich oder moralisch verpflichtend erklärt wird.

XXX. WIR BESTREITEN, dass die Verpflichtung des einzelnen Christen gegenüber dem schwächeren Bruder (1.Korinther 8,1-12) jeden Christen dazu zwingt, sein Gewissen zu verletzen (Röm. 14,3; 1. Korinther 10,31), wenn es um das Tragen von Masken oder die Injektion einer Substanz in seinen Körper geht. Ein solches Vorgehen kann von Christen als Widerspruch zu gesunden und liebevollen Gesundheitspraktiken für sich und ihre Familie angesehen werden. Speziell bei Masken, die sichtbar am Körper getragen werden, können Christen auch Bedenken in Bezug auf die Botschaft haben, die das Tragen der Maske ihrer Meinung nach an die Welt sendet. Sie könnten das Tragen von Masken als falsches Zeugnis betrachten (2. Mose 20,16; 23,2) oder als eine lieblose, stillschweigende Billigung dessen, was sie als Propaganda im Zusammenhang mit der Verwendung von Masken und deren Durchsetzung gegenüber ihren Nächsten ansehen.

XXXI. WIR BEKRÄFTIGEN, dass diejenigen, die versuchen, das Gewissen des Gläubigen zu binden, indem sie darauf bestehen, dass die Befolgung von Masken- oder Impfvorschriften der einzige Weg für einen Christen ist, das Gebot “Liebe deinen Nächsten wie dich selbst” zu erfüllen, die Traditionen der Menschen als Gebote Gottes behandeln (Mk 7,6-9). Diese Personen machen sich selbst der Verdrehung der Heiligen Schrift schuldig und unterwerfen das Gesetz Gottes den sich ständig ändernden und widersprüchlichen Launen von “Gesundheitsämtern”, der neuesten medizinischen Studie oder der Mehrheitsmeinung.

XXXII. WIR BESTREITEN, dass die Entscheidung, die Bitte eines kirchlichen Amtsträgers, eine Maske zu tragen, respektvoll abzulehnen, in irgendeiner Weise ein Beweis für Zwietracht oder Rebellion gegen die kirchliche Autorität ist, da das kirchliche Amt keine Zuständigkeit für persönliche oder familiäre Gesundheitsentscheidungen hat.

XXXIII. WIR BESTREITEN, Wir bestreiten, dass alle Fälle, wo das Tragen von Masken für kirchliche Versammlungen vorgeschrieben ist, notwendigerweise sündig oder spalterisch sind, wenn die Versammlung an einem Ort abgehalten wird, dessen Hausverwalter nicht die örtliche Kirche ist, und diese Hausverwalter das Tragen von Masken für den Eintritt verlangen. Dies ist eine Frage des Eigentums. In solchen Fällen sollte man denjenigen, die sich aufgrund des Maskierungsgebots am Versammlungsort gegen die Gemeinschaft entscheiden, nicht unterstellen, dass sie gegen biblische Gebote bezüglich der regelmäßigen Zusammenkunft mit den Heiligen verstoßen. Soweit dies möglich ist, sollten die Verantwortlichen der Kirche versuchen, einen Versammlungsort zu finden, an dem die örtliche Gemeinde nicht gezwungen ist, Personen, die keine Maske tragen, aufgrund der Launen des Gebäudeeigentümers auszuschließen.

XXXIV. WIR BEKRÄFTIGEN, dass die Aufrechterhaltung der persönlichen Gesundheit und die persönlichen Gesundheitsentscheidungen, einschließlich der Entscheidungen darüber, welche medizinischen Eingriffe angenommen oder unterlassen werden sollen, die Aufgabe und Zuständigkeit jedes Einzelnen und seiner Familie sind.

XXXV. WIR BESTREITEN, dass Eltern sich der Vernachlässigung oder des Missbrauchs schuldig machen, wenn sie sich dafür entscheiden, auf eine bestimmte medizinische Intervention wie ein medizinisches Verfahren oder einen Impfstoff zu verzichten, weil sie von dem kurz- und langfristigen Risikoprofil oder der Wirksamkeit der Maßnahme nicht überzeugt sind. Dies gilt unabhängig davon, welche Empfehlungen sie von einem Arzt erhalten oder nicht erhalten haben.

XXXVI. WIR BEKRÄFTIGEN, dass es gegen die Schrift verstößt, wenn Eltern ihren Kindern kategorisch alle medizinischen Eingriffe verweigern, mit der Begründung, dass alle medizinischen Eingriffe als Kategorie ein Beweis für mangelnden Glauben an Gott sind (1. Tim 5:23).

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Ihre örtlichen Gemeindeleiter und Ihre Gemeinde zu diesen Themen stehen, scheuen Sie sich nicht, Ihre Fragen in einer respektvollen Art und Weise zu stellen. Wenn Sie gute und gottesfürchtige Leiter haben, werden Sie nicht dafür kritisiert oder zurückgewiesen werden, dass Sie diese Fragen stellen. Wenn Sie von Ihrer derzeitigen Ortsgemeinde in dieser Hinsicht vernachlässigt oder schlecht behandelt wurden und Ihre Bedenken nicht gehört wurden, ermutigen wir Sie, eine Gemeinde zu finden, in der medizinische Freiheit verstanden und praktiziert wird.

In den letzten fünfzig Jahren hat sich die Einstellung der Amerikaner zur Abtreibung nicht wesentlich geändert. Seit Roe vs. Wade haben die üblichen Argumente auf beiden Seiten verschiedene Bereiche der Philosophie durchlaufen. Dabei wird um die eigentliche Frage herumgetanzt, aber nie auf sie eingegangen: die Frage nach der juristischen Natur der Menschenrechte.

Beide Seiten versuchen, die Frage der Legalität damit zu beantworten, dass sie eine Rechtsposition mit ethischen, ontologischen und religiösen Argumenten zu ihren Gunsten verwechseln. All dies ist jedoch nicht geeignet, den tatsächlichen Gegenstand der Frage nach dem Recht zu berühren. In dieser unklaren Situation lassen beide Seiten zu, dass die Frage der Rechte vage und mehrdeutig bleibt. Das Ergebnis sind Theorien, die die Grundrechte rechtlich relativieren, verwirren und kompromittierbar machen.

Libertarismus verändert die Abtreibungsdebatte
Libertarismus lässt die ethischen, ontologischen (metaphysischen) und religiösen Aspekte beiseite und konzentriert sich auf die rechtliche Position. Das mag so klingen, als würden anderen wichtigen Aspekte ignoriert werden. Stattdessen klärt dies vielmehr die Hintergründe und ermöglicht es uns, die richtigen Kategorien für diese Dinge zu definieren.

Die drei Facetten der konventionellen Abtreibungsdebatte

Persönlichkeitsrechte
Die Frage der Persönlichkeitsrechte bei der Abtreibung klingt heute wie ein Argument der Abtreibungsbefürworter. Aber eigentlich war es ursprünglich ein Thema der Abtreibungsbefürworter. Die Philosophin Mary Ann Warren argumentierte zuerst, dass "die Persönlichkeit und nicht die genetische Identität die grundlegende Basis für die Zugehörigkeit zur moralischen Gemeinschaft darstellt. Ein Fötus, vor allem in den frühen Stadien seiner Entwicklung, erfüllt keines der Kriterien der Personalität". Ein Problem für Warren besteht darin, dass sie gleichzeitig die Kriterien für das Personsein aufstellt, anstatt sich auf einen bereits vereinbarten Standard zu stützen. Nach ihrer Einschätzung sind Menschen dann und nur dann Personen, wenn sie sechs bestimmte Eigenschaften aufweisen: Empfindungsvermögen, Emotionalität, Vernunft, Kommunikationsfähigkeit, Selbstbewusstsein und moralische Handlungsfähigkeit.

Der Haupteinwand besteht darin, dass sie die Voraussetzungen für die Gewährung von Menschenrechten überbewertet. Ihre sechs Kriterien schließen zwangsläufig auch eine Vielzahl von geborenen Menschen aus. Aber die typischen Befürworter des Lebensschutzes entgegnen ihrem Argument nicht mit denselben Begriffen. Sie kontern stattdessen mit religiösen Begriffen. Insbesondere berufen sie sich auf das christliche Konzept des Imago Dei und/oder auf die Bibelstelle über das "Gebildet werden" im Mutterleib. (Ps139:13) Es ist zwar richtig, dass ein Christ das Konzept der Personalität aus der Heiligen Schrift ableitet, aber Warren eine religiöse Antwort anzubieten, geht am Thema vorbei.

Libertarismus verändert die Abtreibungsdebatte, weil es ihm nicht um die Person an sich geht. Das soll nicht heißen, dass das Konzept der Personalität für Libertäre nicht von allgemeinem Interesse ist. Vielmehr befasst sich der Libertarismus nicht mit den metaphysischen Ideen der Persönlichkeit. Für den Libertarismus ist das Element der Personalität, das für die Begründung von Menschenrechten notwendig ist, das Selbsteigentum.

Selbsteigentum behandelt nicht die Fragen nach Empfindungsvermögen, Emotionalität, Vernunft, Kommunikation, Selbstbewusstsein oder moralischem Handeln. Obwohl viele dieser Fragen für Ludwig von Mises' Konzept des menschlichen Handelns von Interesse sind. Da wir das Selbsteigentum vom menschlichen Handeln trennen können, umfasst das libertäre Selbsteigentum alle Menschen, einschließlich derer, die durch Warrens Argumentation entmündigt werden. Und obwohl es sich nicht auf religiöse Überzeugungen stützt, negiert es diese auch nicht.

Ethik
Obwohl Warren eher ontologisch (metaphysisch) argumentiert, mischt sie sich auch in die ethische Debatte ein. Sie führt das ontologische Argument für das ethische Argument an, wonach Abtreibung ein legales Recht sei. Sie tut dies jedoch, ohne sich überhaupt mit einer Rechtstheorie zu befassen. Sie geht bestenfalls von der Annahme aus, dass das, was moralisch ist, auch rechtlich durchgesetzt werden sollte. Kein Wunder, dass die Abtreibungsdebatte so verworren ist! Aber das ist ein ganz normaler Vorgang. Die Abtreibungsbefürworter bringen die gleichen falschen und verworrenen Argumente vor.

Das vorherrschende ethische Argument für die Abtreibung ist Judith Jarvis Thomsons "Violinist". Dabei handelt es sich um ein berühmtes Gedankenexperiment, bei dem ein medizinischer Eingriff gegen den Willen eines anderen Menschen vorgenommen wird. Ich habe hier mehr darübergeschrieben. Thompson räumt ein, dass ein Fötus von der Empfängnis an eine Person ist. Sie argumentiert dann, dass "das Recht auf Leben weder das Recht garantiert, den Körper einer anderen Person nutzen zu dürfen, noch das Recht, den Körper einer anderen Person weiterhin nutzen zu dürfen - selbst wenn man ihn zur Lebenserhaltung braucht."

Dr. Walter Blocks Theorie des Evictionismus bzw. Räumungsrechts, stützt sich stark auf Thomsons eigene Argumentation; die beiden sind sich auffallend ähnlich. Und obwohl die Brisanz der Abtreibungsdebatte heute viel weniger ausgefeilt klingt, ist das zugrunde liegende moralische Argument immer noch vorhanden: Ungeborene haben kein Recht auf den Mutterleib. Der einzige wirkliche Unterschied zwischen Thomsons Argumentation und der heutigen Rhetorik der Abtreibungsbefürworter besteht darin, dass Thomson ihre eigene Argumentation stark einschränkt und immer noch den Gedanken vertritt, dass eine Abtreibung nicht "immer zulässig" ist. Heutige Abtreibungsbefürworter würden dem nicht zustimmen.

Libertarismus verändert die Abtreibungsdebatte, weil er die ethische Debatte völlig beiseiteschiebt (oder schieben sollte). Damit soll nicht gesagt werden, dass die Ethik der Abtreibung (oder allgemeiner gesagt, die Ethik der menschlichen Fortpflanzung) unwichtig ist. Aber nur weil eine Handlung ethisch ist, heißt das nicht zwangsläufig, dass diese Handlung erzwungen oder gesetzlich verboten werden sollte. Auch hier gilt wieder, dass wir uns mit der juristischen Natur der Menschenrechte befassen.

Religiöser Glaube
Mit der Ethikdebatte ist auch das religiöse Argument verbunden. Religiöser Glaube fließt sowohl in den Aspekt der Person als auch in den der Ethik ein. Meistens ist es die Seite der Abtreibungsgegner, die sich auf religiöse Argumente berufen. In der herkömmlichen Abtreibungsdebatte spielen religiöse Überzeugungen auf beiden Seiten eine wichtige Rolle.

Das offensichtliche religiöse Argument kommt von der Lebensschutzseite. Es richtet sich in der Regel gegen die körperliche Autonomie und Handlungsfähigkeit der Frau. Abtreibungsbefürworter verweisen in der Regel auf die althergebrachte Vorstellung, dass die Hauptaufgabe der Frau in der Gesellschaft darin besteht, Mutter zu sein. Dies erfordert ihrer Ansicht nach eine Form der Selbstverleugnung, die dem Recht der Frau auf körperliche Autonomie und Handlungsfähigkeit zuwiderläuft.

Carl Trueman schreibt: "Glaubt man denjenigen, die das Recht auf Abtreibung verteidigen, so ist es nichts Geringeres als die Befugnis, das Leben ihres ungeborenen Kindes zu beenden, die einer Frau ihre Menschlichkeit garantiert, d. h. die Autonomie, die ihrem Status als dem Mann Gleichgestellte entspricht. Das ist eine Verleugnung dessen, was uns wirklich menschlich macht: unsere natürliche Abhängigkeit voneinander und unsere Verpflichtungen einander gegenüber." (Hervorhebung hinzugefügt) Diese traditionalistische Sichtweise leugnet stets die körperliche Autonomie und Handlungsfähigkeit der Frau. Sie konzentrieren sich immer auf ihre Abhängigkeit (und die ihres Fötus) vom Mann.*

Auch christliche Abtreibungsbefürworter haben ihre religiösen Argumente. Die christlich-feministische Sichtweise stammt von Beverly Wildung Harrison. Sie ist als die "Mutter" der christlich-feministischen Ethik bekannt. Harrison argumentiert, dass ein gottgegebenes Recht auf reproduktive Entscheidungen notwendigerweise ein gesetzliches Recht auf Abtreibung beinhaltet. Sie brachte dieses Argument erstmals 1984 vor. Es enthält all die Worte, die wir heute von der progressiven Linken hören, wenn es um den elitären Anspruch der Weißen und die Missstände einer frauenfeindlichen Kultur geht. Dies sind die Gründe, so Harrison, warum eine Frau ein göttliches Recht hat, zu bestimmen, wer geboren wird.

Hier liegt der große Fehler dieser beiden Ansichten: eine religiöse Bestätigung der persönlichen Befangenheit. Diese beiden Positionen geben die Antwort auf die rechtliche Frage nach den Rechten, indem sie überzogene Behauptungen darüber aufstellen, was die Heilige Schrift über Frauen zu sagen hat. Sie setzen sich nie damit auseinander, was Rechte sind, inwiefern Menschen über diese verfügen oder wie sie im Leben jenseits des Moralischen identifiziert werden können.

Vielleicht hat Trueman Aldous Huxleys "Schöne neue Welt" nicht gelesen. Huxley schildert eine Menschheit, die völlig von einander abhängig und einander verpflichtet ist. Diese Sichtweise führt zur Verleugnung jeder Sexual- und Familienethik, die Trueman wichtig ist. Ich gehe jede Wette ein, dass Trueman dieses Maß an Abhängigkeit und Verpflichtung gegenüber dem Nächsten leugnen würde. Aber um das zu tun, muss er zustimmen, dass Menschen (einschließlich Frauen) körperliche Autonomie und Handlungsfähigkeit haben.

Harrison hat Recht, wenn sie ein göttliches Recht auf körperliche Autonomie und Handlungsfähigkeit anführt. Sie übertreibt, wenn sie das Ausmaß der Herrschaft, die eine Frau über ihren Fötus hat, überbewertet. Aber sie argumentiert auch, dass reproduktive Wahl bedeutet, "[eine] Strategie zu finden, die gleichzeitig dazu führt, dass man sich weniger auf Abtreibung verlässt und weniger auf Zwang gegen Frauen und erzwungenes Kinderkriegen zurückgreift. Nichts anderes wäre ein echter moralischer Kompromiss".

Dies ist eine eindrucksvolle Aussage. Aber wo dies mit einem Verständnis der österreichischen Wirtschaftslehre leicht vorstellbar ist, hält Harrison es für utopisch; es sei nur mit sozialistischen Mitteln zu erreichen. Der Libertarismus verändert die Abtreibungsdebatte, weil er die Vorstellung von einer Gesellschaft, die das Leben schützt, von einer Utopie in eine realistische Perspektive verwandelt.

Wie der Libertarismus die Abtreibungsdebatte verändert
Libertarismus verändert die Abtreibungsdebatte, weil er kein religiöses Argument benötigt, um Harrisons Argumente für das Recht auf körperliche Autonomie und Handlungsfähigkeit zu begründen. Und (so argumentiere ich) würde sich auch nicht auf das Recht auf Abtreibung erstrecken. Ebenso braucht der Libertarismus kein religiöses Argument, um die Bedeutung von Mutterschaft und Familie zu erklären. Und (so behaupte ich) muss er auch nicht die körperliche Autonomie und Handlungsfähigkeit leugnen, um dies zu tun. Der Libertarismus braucht kein ethisches Argument, um Thomsons Argumente für die Freiheit von medizinischem Zwang geltend zu machen.

Libertarismus verändert die Abtreibungsdebatte, weil er keine metaphysische Theorie der Personalität benötigt, um Menschenrechte zu begründen. Die Prinzipien des Selbsteigentums und der Nicht-Aggression beantworten diese Fragen, und zwar ohne eine Reihe von rhetorischen Hürden zu überspringen.

In der Tat löst der Libertarismus viele gesellschaftliche Probleme im Zusammenhang mit der körperlichen Autonomie und Handlungsfähigkeit der Frau. Und er kann dies tun, ohne die Rechte des Fötus aufs Spiel zu setzen. Interessant an den Argumenten der Abtreibungsgegner ist, dass sie alle davon ausgehen, dass der Fötus von der Empfängnis an Mensch ist. Viele Abtreibungsbefürworter räumen nicht einmal das ein. Einige berufen sich auf ein Warren-ähnliches Argument für die Persönlichkeit qua Selbsteigentum, aber das zeigt nur, dass sie nichts von Selbsteigentum verstehen.

Libertarismus verändert die Abtreibungsdebatte, indem er die Menschenrechte durch Selbsteigentum begründet. Der Beginn des Selbsteigentums, von der Empfängnis an, macht den Weg frei, um eine ganze Reihe von Fragen zu diskutieren, bei denen Libertäre notorisch schlecht abschneiden. Dazu gehören unter anderem die Rechte von Kindern und Eltern, Vergewaltigung und Sexualverbrechen, Missbrauch und der Übergang zu Mises' Konzept der menschlichen Handlung.

Eine rechtspositivistische Sicht muss die Frage der Abtreibung (und der reproduktiven Freiheit) beantworten. Der Libertarismus verändert die Abtreibungsdebatte, weil er unser Verständnis neu ausrichtet, so dass wir andere dringende Fragen genauer angehen können.

| VIDEO| Kerry Baldwin debate Dr. Walter Block on Evictionism at the Soho Forum in NYC

*Eine ausführlichere Antwort auf Carl Trueman werde ich in einem separaten Artikel geben.

Veröffentlicht im Original durch Kerry Baldwin
In deutscher Sprache veröffentlich mit
freundlicher Genehmigung von Kerry Baldwin
und dem Libertarian Christian Institute

Kerry Baldwin
Kerry Baldwin

Kerry Baldwin ist eine unabhängige Wissenschaftlerin und Autorin mit einem B.A. in Philosophie von der Arizona State University. Ihre Schriften konzentrieren sich auf libertäre Philosophie und reformierte Theologie und richten sich an gebildete Laien. Sie fordern die Leser auf, die vorherrschenden Paradigmen in Politik, Theologie und Kultur zu überdenken. Sie ist eine bekennende Reformierte, orthodoxe Presbyterianerin in der Tradition von J. Gresham Machen (1881 - 1937), einem ausgesprochenen Libertären und Verteidiger der christlichen Orthodoxie.
Webseite: https://mereliberty.com/

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