Samuel Rutherfords Werk Lex, Rex („Gesetz und Fürst“) erschien 1644 während des englischen Bürgerkriegs und wurde rasch zu einem der einflussreichsten Texte der protestantischen Staatslehre.
Es entstand im Umfeld der Westminster Assembly – jener Versammlung von Theologen, die das Westminster-Bekenntnis, den kürzeren und längeren Katechismus und die Grundlagen presbyterianischer Kirchenverfassung erarbeiteten.
Historische Quellen belegen, dass nahezu alle Mitglieder der Assembly ein Exemplar von Lex, Rex besaßen und Rutherfords Gedanken über göttliches Recht, Volksverantwortung und begrenzte Macht in ihre eigenen Beratungen einflossen.
Das Buch richtete sich gegen das damals verbreitete Dogma der „absoluten königlichen Gewalt“ (Sacro-Sancta Regum Majestas).
Rutherford argumentierte, dass Gesetz über Macht steht, Obrigkeit ein Dienst, nicht ein Besitz ist, und dass Widerstand gegen Tyrannei kein Aufruhr, sondern Gehorsam gegenüber Gott bedeutet.
Er begründete damit die reformierte Lehre der lesser magistrates – der untergeordneten Obrigkeiten, die verpflichtet sind, unrechtmäßige Herrschaft zu bremsen.
Diese Ausgabe bietet erstmals eine vollständige, deutschsprachige Übersetzung des historischen Haupttextes (Questions I–XLIV).
Sie folgt der 2002 edierten Fassung von Jon Roland (Constitution Society) und überträgt Rutherfords Gedanken in eine klare, heutige Sprache, ohne ihren reformatorischen Geist zu verändern.
Sein Grundsatz bleibt zeitlos:
Kein König steht über dem Gesetz – und kein Gesetz über Christus.
Samuel Rutherford (London 1644)
Inhaltsverzeichnis
Vorrede
- Einleitung – Ruf nach Recht und Treue
- Anlass des Buches
- Gegen John Maxwell (Sacro-Sancta Regum Majestas)
- Treue zu Christus und die Pflicht zum Widerstand
I. Ursprung und Wesen der Obrigkeit (Fragen I–X)
Grundlagen des Regierens und der göttlichen Ordnung
- Frage I – Ob Regierung durch göttliches Gesetz begründet ist
- Frage II – Ob Regierung durch das Naturgesetz verbürgt ist
- Frage III – Ob königliche Macht und bestimmte Regierungsformen von Gott sind
- Frage IV – Ob der König unmittelbar von Gott oder auch vom Volk eingesetzt wird
- Frage V – Ob die Prälaten beweisen können, dass königliche Macht allein von Gott kommt
- Frage VI – Ob der König in keiner Weise vom Volk abhängt
- Frage VII – Ob die Einsetzung des Königs nicht vom Volk abhängt
- Frage VIII – Ob das Volk fähig ist, Macht zu besitzen
- Frage IX – Ob das Volk seine Macht in Notzeiten wieder aufnehmen darf
- Frage X – Ob königliche Geburt göttlichem Auftrag gleichkommt
II. Der Bund zwischen König, Volk und Gott (Fragen XI–XIV)
Bedingtheit der Macht und der rechtliche Charakter der Herrschaft
- Frage XI – Ob der geborene oder der gewählte König höher steht
- Frage XII – Ob ein Reich durch Eroberung rechtmäßig erworben werden kann
- Frage XIII – Ob königliche Würde aus der Natur stammt
- Frage XIV – Ob der König unbedingt oder bedingt eingesetzt wird
III. Der König als Treuhänder (Fragen XV–XX)
Dienende Herrschaft, Pflicht und Verantwortung
- Frage XV – Ob der König wörtlich oder nur bildlich Vater seines Volkes ist
- Frage XVI – Ob dem König eine Herrschaft wie einem Herrn über Diener zusteht
- Frage XVII – Ob der König Treuhänder oder Herr ist
- Frage XVIII – Was das „Gesetz des Königs“ (1 Sam 8) bedeutet
- Frage XIX – Ob der König über dem Volk steht
- Frage XX – Ob untere Richter ebenso Gottes Stellvertreter sind
IV. Gesetz, Parlament und Begrenzung der Macht (Fragen XXI–XXV)
Das Recht als höchste Autorität im Staat
- Frage XXI – Welche Macht das Volk und das Parlament über den König haben
- Frage XXII – Ob die königliche Macht absolut ist
- Frage XXIII – Ob der König ein Vorrecht über dem Gesetz hat
- Frage XXIV – Welche Beziehung der König zum Gesetz hat
- Frage XXV – Ob das Wohl des Volkes über dem König steht
V. Widerstand, Gehorsam und Gewissen (Fragen XXVI–XXX)
Grenzen des Gehorsams – Pflicht zur Verteidigung
- Frage XXVI – Ob der König über dem Gesetz steht
- Frage XXVII – Ob der König der einzige Ausleger des Gesetzes ist
- Frage XXVIII – Ob Verteidigungskriege gegen königliche Gewalt erlaubt sind
- Frage XXIX – Ob man zwischen der Person und dem Amt des Königs unterscheiden darf
- Frage XXX – Ob passive Unterwerfung göttlich geboten ist
VI. Biblische Grundlagen der Selbstverteidigung (Fragen XXXI–XXXV)
Beispiele aus der Schrift und natürliche Pflicht
- Frage XXXI – Ob Selbstverteidigung nach Gottes Gesetz erlaubt ist
- Frage XXXII – Biblische Beispiele für rechtmäßige Verteidigung
- Frage XXXIII – Ob Römer 13 Widerstand verbietet
- Frage XXXIV – Widerlegung der royalistischen Argumente
- Frage XXXV – Ob das Leiden der Märtyrer gegen den Widerstand spricht
VII. Gesetz über dem König (Fragen XXXVI–XL)
Treuepflicht, Eroberung, Beistand und Recht
- Frage XXXVI – Ob das Schwert allein dem König zusteht
- Frage XXXVII – Ob andere Nationen Hilfe leisten dürfen
- Frage XXXVIII – Ob Monarchie die beste Regierungsform ist
- Frage XXXIX – Über die königlichen Rechte (jura majestatis)
- Frage XL – Ob das Volk Macht über den König hat
VIII. Christus, Kirche und Krone (Fragen XLI–XLIV)
Theologische Vollendung der politischen Ordnung
- Frage XLI – Ob unsere Lehre jesuitisch sei
- Frage XLII – Ob Könige Christi Stellvertreter sind
- Frage XLIII – Ob der König von Schottland absoluter Fürst sei
- Frage XLIV – Zusammenfassung: Gesetz, Bund, Freiheit, Christus
Vorrede des Autors
Wer zweifelt, christlicher Leser, dass Unschuld, Höflichkeit und Gnade der Bosheit ausgeliefert werden müssen – und dass es ein wirkliches Martyrium ist, der gesetzlosen Inquisition einer verleumderischen Zunge preisgegeben zu werden? Christus, die Propheten und die Apostel unseres Herrn gingen unter dem Vorwurf von Verrat, Aufruhr und Umsturz in den Himmel; Verleumdungen des Hochverrats gegen Cäsar gehörten zu seinem Kelch. Darum bin auch ich bereit, von demselben Kelch zu trinken, den mein herrlicher Vorläufer trank. Wenn Gewissen vor Gott und Ansehen vor den Menschen nicht beide zugleich in den Himmel fahren können, will ich lieber das Gewissen mitnehmen und den Ruhm zurücklassen. Treue zu Christus kann kein Verrat an Cäsar sein. Nach reiflicher Überlegung halte ich die Wahrheit für enger mit Christus verwandt als die schrankenlose Macht eines sterblichen Fürsten.
Ich sah, wie das Papsttum und der Abfall in Britannien einen großen Schritt getan hatten, und dass Willkürherrschaft alle Dämme des Rechts überflutete. Die Wogen des Absolutismus schlugen so hoch, dass sie die äußerste Küste erreicht hatten und bald zurückweichen mussten. Die Bischöfe, diese wilden Stiere gegen die Herde Christi, hatten ein grässliches Getöse gemacht. Ihre Räder liefen im gleichen Takt mit der blutdürstigen Tochter Babels. Wie die Mutter, so die Tochter: So wenig wie Rom konnte ihre Nachkommenschaft Frieden halten mit dem Volk Gottes.
Man mag sagen: „Leiden die Bischöfe nicht jetzt selbst?“ Gewiss, doch ihre Leiden sind anderer Art. Sie leiden nicht für die Wahrheit, sondern um verlorene Pfründen und Ehre. Die alten Märtyrer litten, weil sie Christus treu blieben; diese leiden, weil sie ihre Macht verloren. Die heilige Kirche soll nicht trauern über den Sturz der Tyrannei, sondern über die Sünde, die sie hervorgebracht hat.
Der Anlass zu diesem Buch war die Schrift eines gewissen „P. Prelate“ (John Maxwell), der in seinem Pamphlet Sacro-Sancta Regum Majestas behauptete, Könige stünden über jedem Gesetz, sowohl menschlich als göttlich. Ich konnte nicht schweigen, denn solche Lehre zerstört sowohl das Evangelium als auch die natürliche Ordnung. Wenn ein König keine Grenze kennt, dann ist er kein Diener Gottes mehr, sondern setzt sich an seine Stelle.
Darum habe ich – nicht aus Lust am Streit, sondern aus Pflicht – eine Antwort gegeben. Ich habe die Gründe der notwendigen Verteidigungskriege unseres Königreichs dargelegt, die Unschuld unserer Sache bewiesen und die verderblichen Grundsätze jener widerlegt, die menschliche Willkür an die Stelle göttlichen Rechts setzen. Ich bitte dich, Leser, prüfe alles an der Schrift und an der Vernunft. Ich suche nicht Ehre, sondern dass Christus als Herr anerkannt werde über Fürsten wie über Untertanen.
Frage I
Ob Regierung durch göttliches Gesetz begründet ist
Ich will alles, was ich über die Macht der Könige zu sagen habe, unter fünf Gesichtspunkten ordnen: Ursprung, Wesen, Form, Ziel und Grenze der Obrigkeit. Zuerst: Ist Regierung überhaupt von Gott eingesetzt?
Diese Frage betrifft nicht nur eine besondere Regierungsform – Monarchie, Aristokratie oder Demokratie –, sondern die Einrichtung der Herrschaft selbst. Man muss unterscheiden zwischen der Einsetzung des Amtes, also der Regierung als solcher, und der Bestimmung der Person, die das Amt ausübt. Was durch das Licht der Natur verbürgt ist, das ist auch durch das göttliche Gesetz verbürgt, denn das Naturgesetz ist Gottes Gesetz.
Dass Obrigkeit von Gott ist, zeigt sich aus der Schrift:
„Es ist keine Obrigkeit außer von Gott; die bestehenden Obrigkeiten sind von Gott verordnet.“ (Röm 13,1)
Und: „Darum müsst ihr euch unterordnen, nicht allein um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens willen.“ (Röm 13,5)
„Seid untertan aller menschlichen Ordnung um des Herrn willen.“ (1 Petr 2,13)
Nur Gott kann ein Band der Gewissenspflicht auferlegen. Wenn also das Gewissen gebunden wird, der Obrigkeit zu gehorchen, dann ist die Obrigkeit selbst von Gott eingesetzt. Damit ist Regierung – in ihrer Wurzel – unmittelbar von Gott.
Gott hat den Menschen als soziales Wesen geschaffen. Er hat in seine Natur das Bedürfnis gelegt, in Ordnung und Gemeinschaft zu leben. Wenn Gott den Frieden und die Ordnung will, muss er auch die Mittel dazu geben; darum ist Regierung göttlichen Ursprungs. Ohne sie gäbe es nur Verwirrung und Gewalt. Wie es in der Natur keine Leere gibt, so kann es in der Gesellschaft keine Ordnung ohne Herrschaft geben.
Frage II
Ob Regierung durch das Naturgesetz verbürgt ist
Die Obrigkeit ist durch das Naturgesetz begründet, aber nicht jede Form der Obrigkeit. Dass Menschen in Gemeinschaft leben und einander Regeln auferlegen, entspringt der Natur; dass sie aber gerade durch Könige, Fürsten oder Parlamente regiert werden, ist eine Frage des freien Willens und der Zustimmung. Das Naturgesetz verlangt, dass es Regierung gibt – nicht, wer sie ausübt.
Familienherrschaft und bürgerliche Herrschaft sind nicht dasselbe. Der Vater regiert über Frau, Kinder und Hausknechte durch Naturrecht, weil sie aus ihm hervorgegangen sind. Aber kein Mensch ist durch Naturrecht Herr über den anderen in bürgerlicher Hinsicht. Dass einer über viele regiert, ist kein Naturgesetz, sondern eine Ordnung, die aus Vernunft und Übereinkunft entsteht. Gott hat die Natur so eingerichtet, dass Menschen fähig sind, sich zu regieren – nicht, dass einer von Geburt an Herr sei.
Darum ist jede bürgerliche Macht in ihrer Wurzel von Gott, aber in ihrer Ausgestaltung durch menschliche Zustimmung bestimmt. Die Form der Regierung ist ein Ergebnis der zweiten Tafel des Naturrechts, das die Liebe zum Nächsten fordert: „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“ Wer den Nächsten liebt, will Frieden und Ordnung; daraus entsteht Regierung.
Frage III
Ob königliche Macht und bestimmte Regierungsformen von Gott sind
Die königliche Gewalt ist von Gott – aber nicht so, dass Gott selbst jeden König unmittelbar einsetzt. Sie ist von Gott in einem vierfachen Sinn:
- In der allgemeinen Einrichtung, dass es überhaupt Obrigkeit gibt.
- In der besonderen Befähigung, dass Gott Menschen mit Gaben ausstattet, zu regieren.
- In der Vorsehung, dass Gott erlaubt, dass dieser oder jener Herrscher an die Macht kommt.
- In der moralischen Ordnung, dass Gott gute und gerechte Regierung billigt, nicht aber tyrannische.
Darum kann man sagen: Regierung ist göttlichen Ursprungs, aber die Wahl der Form – ob einer, wenige oder viele herrschen – ist menschliche Entscheidung unter Gottes Aufsicht.
Alle drei Formen – Monarchie, Aristokratie, Demokratie – sind in ihrem Wesen nicht verschieden in Bezug auf das göttliche Mandat. Jede ist von Gott, sofern sie recht ausgerichtet ist. Die Schrift nennt die Obrigkeit eine „menschliche Ordnung“ (1 Petr 2,13), weil Menschen sie gestalten, doch sie bleibt Gottes Einrichtung im Ursprung. Gott ist der Urheber des Amtes, nicht notwendig des Amtsinhabers.
Frage IV
Ob der König unmittelbar und allein von Gott eingesetzt ist und nicht vom Volk
Wir müssen unterscheiden: Der König ist in zweifacher Hinsicht „von Gott“.
Erstens, weil die Obrigkeit als solche eine göttliche Ordnung ist; zweitens, weil Gott durch seine Vorsehung Menschen zu Königen erhebt. Doch daraus folgt nicht, dass der König in keiner Weise vom Volk sei. Der König ist sowohl von Gott als auch vom Volk.
Die königliche Macht ist auf dreierlei Weise im Volk:
- Ursprünglich, weil Gott diese Macht der ganzen Gemeinschaft gegeben hat, damit sie sich selbst regiere.
- Abgeleitet, weil das Volk einen Teil dieser Macht auf einen einzelnen überträgt.
- Begrenzend, weil das Volk die Art und Weise bestimmt, wie diese Macht ausgeübt wird.
So macht das Volk den König; aber Gott ist der erste Urheber, weil er es ist, der das Herz der Menschen lenkt, zu wählen, und der das Amt der Regierung eingesetzt hat.
Wenn die Bibel sagt: „Durch mich regieren die Könige“ (Spr 8,15), meint sie nicht, dass Gott ohne das Volk Könige einsetzt, sondern dass alle rechtmäßige Macht von ihm stammt.
Gott setzt Könige mittelbar, das heißt durch menschliche Berufung, so wie er Prediger durch die Kirche beruft. David war von Gott zum König bestimmt, doch erst durch die Salbung durch das Volk wurde er tatsächlich König (2 Sam 5,3). Die göttliche Bestimmung allein machte ihn noch nicht zum rechtmäßigen Regenten.
Darum lehren wir: Gott gibt das Amt, aber das Volk gibt die Person. Die Obrigkeit ist göttlich, die Form menschlich; das Amt kommt von oben, die Berufung geschieht von unten.
Frage V
Ob die Prälaten beweisen, dass die königliche Gewalt unmittelbar von Gott kommt und nicht vom Volk
Die Bischöfe und ihre Verteidiger behaupten, der König sei unmittelbar von Gott, und das Volk habe keinerlei Anteil an seiner Einsetzung. Doch diese Meinung widerspricht sowohl der Vernunft als auch der Schrift.
Erstens: Selbst wenn man zugibt, dass das Amt der Obrigkeit in abstraktem Sinn von Gott ist, folgt daraus nicht, dass auch die Einsetzung des konkreten Königs von Gott allein kommt. Denn das Volk hat eine wirkliche, nicht bloß zustimmende Handlung bei der Erwählung. „Ihr sollt über euch einen König setzen, den der HERR, euer Gott, erwählen wird.“ (5 Mose 17,15)
Hier wählt Gott, aber das Volk setzt ihn ein; beides geschieht zusammen.
Zweitens: Die Schrift sagt ausdrücklich, dass das Volk Könige macht: „Da machten sie Saul zum König vor dem HERRN in Gilgal.“ (1 Sam 11,15)
Und wiederum: „Ganz Israel kam zu David nach Hebron und sprach: … Da machten sie David zum König über Israel.“ (2 Sam 5,3)
Drittens: Wenn alle Macht allein von Gott käme, ohne Vermittlung des Volkes, müsste auch jeder Tyrann ein rechtmäßiger Herr sein, solange Gott ihn nicht absetzt. Das widerspricht der Vernunft. Gott kann zulassen, dass ein Tyrann herrscht, so wie er zulässt, dass Diebe leben; doch das bedeutet nicht, dass er ihnen ein göttliches Recht gibt.
Darum: Könige sind „von Gott“ in ihrem Amt, aber „vom Volk“ in ihrer Bestallung. Gott schafft das Amt – das Volk wählt den Amtsträger.
Frage VI
Ob der König ausschließlich von Gott und nicht in irgendeiner Weise vom Volk ist – weder in seiner Macht noch in seiner Person
Einige sagen, der König sei in jeder Hinsicht nur von Gott: in der Souveränität und in der Person. Doch das ist nicht haltbar. Denn wenn die Macht unmittelbar von Gott käme, ohne das Volk, dann könnte auch kein Volk den König absetzen, selbst wenn er ein Mörder oder Götzendiener wäre. Dann wäre Tyrannei ebenso heilig wie Gerechtigkeit.
Die Wahrheit ist:
Gott gibt das Amt der Obrigkeit durch sein gebietendes Gesetz (preceptive will), nicht bloß durch seine Vorsehung (providential will). Das heißt: Er befiehlt, dass es Obrigkeit geben soll – er lässt sie nicht nur geschehen. Doch bei der Einsetzung der einzelnen Person gebraucht Gott menschliche Mittel, nämlich die Berufung durch das Volk.
Souveränität stammt also nicht vom Volk durch bloße Zustimmung, sondern durch einen wirklichen Akt der Übertragung. Gott schafft das Amt, das Volk wendet es auf eine Person an. Beide Handlungen gehören zusammen.
Dass Gott Könige „einsetzt“, bedeutet nicht, dass er sie wie Propheten unmittelbar ruft. Er setzt sie ein, indem er dem Volk gebietet, sie zu erwählen. Wenn das Volk dies tut, handelt es in Gottes Auftrag. So ist die Obrigkeit göttlichen Ursprungs und doch aus dem Volk hervorgegangen.
Frage VII
Ob weder die Einsetzung des Amtes noch die Bestimmung der Person zum König vom Volk abhängen
Die Verteidiger des Absolutismus sagen: Wenn Könige durch ihre Würde über allen Menschen stehen, können sie unmöglich von diesen Menschen eingesetzt sein. Doch ihre „Hoheit“ beweist nicht, dass sie unmittelbar von Gott eingesetzt sind. Denn auch der Richter, der über seine Mitbürger Recht spricht, steht in seiner Funktion über ihnen – und doch wird er durch sie berufen. So ist es auch mit dem König.
Die königliche Gewalt liegt in der Gemeinschaft selbst – nicht in jedem Einzelnen, sondern im Volk als Ganzem. Wenn dieses Volk einen König bestimmt, überträgt es ihm keine absolute Herrschaft über sich selbst, sondern verleiht ihm eine anvertraute, bedingte Gewalt.
Das Volk gibt nicht seine Freiheit preis, sondern nur die Ausübung bestimmter Gewalten, damit Ordnung entstehe. Es bleibt der Quell der Macht, auch wenn es sie auf den König überträgt.
Darum ist das Volk nicht wie Wachs, das sich willenlos in die Form des Königs fügt, sondern wie ein Bauherr, der einen Verwalter einsetzt, um das Haus zu führen, das dennoch ihm gehört.
Dass Gott „die Bande der Könige löst“ (Hiob 12,18), zeigt, dass er dies durch die Handlungen der Menschen tut. Wenn das Volk seine Zustimmung entzieht oder Gott die Herzen der Untertanen gegen den Tyrannen wendet, geschieht Gottes Richten durch menschliche Mittel. Also empfängt und verliert der König sein Amt vermittelt, nicht unmittelbar.
Frage VIII
Ob das Volk überhaupt fähig ist, Macht zu besitzen oder auszuüben
Der Bischof behauptet, das Volk sei unfähig, irgendeine Regierungsgewalt zu besitzen, da es sich selbst nicht regieren könne. Doch diese Annahme ist falsch. In jeder Gemeinschaft gibt es sowohl eine aktive als auch eine passive Macht: aktiv, um zu ordnen; passiv, um sich ordnen zu lassen. Ohne diese doppelte Fähigkeit könnte es keine Gesellschaft geben.
Die Menschen sind von Natur gleich frei. Sie sind in Bezug auf Regierungsformen gleich offen – nicht verpflichtet, einem König, einer Aristokratie oder einer Demokratie zu folgen, bis sie selbst sich dafür entscheiden. Wenn sie also freiwillig Macht übertragen, tun sie dies, weil sie vernünftige Wesen sind, nicht weil sie von Natur Sklaven sind.
Die Schrift zeigt, dass Völker Richter und Führer wählen. So taten es Israel (Richter 11,6–11) und auch die Jünger, als sie den Matthias an die Stelle des Judas setzten (Apg 1,23–26).
Dass Gott das Herz lenkt, ändert nichts daran, dass der Mensch handelt.
Das Volk ist also nicht unfähig, Macht zu besitzen. Es kann sich irren – wie auch Könige irren. Doch es ist fähig, Verantwortung zu tragen, und Gott handelt in seiner Geschichte gewöhnlich durch die Zustimmung des Volkes.
Frage IX
Ob die Herrschaft so sehr im Volk begründet ist, dass es in äußerster Not seine Macht wieder aufnehmen darf
Die Herrschaft ruht ursprünglich im Volk. Daraus folgt, dass sie ihre Macht in Notzeiten wieder aufnehmen dürfen. Kein Mensch kann die natürliche Macht der Selbstverteidigung auf ewig aus der Hand geben. Gott hat niemandem geboten, sich selbst zu vernichten. Darum bleibt dieses Recht unaufhebbar.
Wenn also ein König die Aufgabe verkehrt, die Gott ihm gab – wenn er statt zu schützen zerstört –, dann fällt sein Anspruch zurück in die Hand derer, die ihn eingesetzt haben.
So wie das Volk Macht übertragen hat, kann es sie in Fällen von äußerster Gefahr wieder aufnehmen. Denn das Volk ist die größere Einheit; der König ist ihr Diener, nicht ihr Eigentümer.
Das Parlament oder die gesetzgebende Versammlung repräsentiert dieses Volk. Darum hat es mehr Macht als der König, weil es die Quelle seiner Macht ist. Die Geschichte Israels zeigt, dass die Ältesten des Landes Könige erhoben und auch absetzten (1 Kön 12).
Die Menschen können irren, ja – aber ein Einzelner kann viel leichter das Gemeinwesen zerstören als die Gemeinschaft sich selbst. Das Volk mag töricht sein, doch es ist unwahrscheinlicher, dass alle zugleich ihre eigene Zerstörung wählen.
Frage X
Ob königliche Geburt dem göttlichen Auftrag gleichkommt
Viele sagen: Wer königlichen Blutes ist, hat von Geburt an göttliches Recht zur Herrschaft. Aber das ist ein Irrtum. Königliche Geburt ist keine göttliche Salbung. Wenn sie es wäre, könnte ein König sein Reich verkaufen oder verschenken, wie man ein Erbstück veräußert. Doch das Reich ist nicht sein Eigentum, sondern das des Volkes.
Die Schrift zeigt, dass Gott zwar Davids Nachkommen die Krone verhieß, doch das war eine besondere, prophetische Zusage – keine Regel für alle Könige. Gott versprach David: „Ich will deinen Samen nach dir erwecken …“ (2 Sam 7,12 ff.), aber das war eine Gnade, kein Naturrecht.
Das Naturrecht lehrt vielmehr: Kein Mensch wird als Herr eines anderen geboren. Alle Menschen sind gleich geschaffen (Apg 17,26). Die Geburt macht niemanden zum König – ebenso wenig, wie ein Lehrer durch Geburt entsteht.
Wenn königliche Geburt ein göttlicher Anspruch wäre, dann wären alle Eroberer und Thronräuber Gottes Gesalbte, sobald sie Kinder zeugen. Doch Gott hat nie den Erben des Tyrannen gesegnet, nur weil er gezeugt wurde.
Darum ist die Thronfolge nur dann rechtmäßig, wenn das Volk sie anerkennt. Die Erbfolge ist eine Form der stillschweigenden Wahl: Das Volk hat sich einmal entschlossen, die Krone innerhalb einer Familie fortzuführen, solange diese der Gerechtigkeit dient. Wird das Band gebrochen, hört auch der Anspruch auf.
Frage XI
Ob der König, der durch Geburt König wird, höher steht als der, der durch freie Wahl des Volkes König wird
Der König, der durch die freie Wahl des Volkes eingesetzt wird, steht dem göttlichen Vorbild näher als der, der durch Geburt in sein Amt kommt. Denn der erste König – von Gott selbst eingesetzt – wurde durch Zustimmung des Volkes bestätigt (1 Sam 10,24; 2 Sam 5,3).
Die Geburt allein macht keinen König. Selbst der Sohn eines Königs wird erst dann rechtmäßig Herrscher, wenn das Volk ihn anerkennt. Darum lesen wir, dass Salomo von den Ältesten gesalbt wurde (1 Kön 1,39), obwohl sein Vater David ihn bestimmt hatte.
Wenn das Volk einen König wählt, begrenzt es seine Macht und legt Bedingungen fest. Daraus folgt, dass das Volk die Quelle dieser Macht ist. Wer Macht verleiht, kann sie auch begrenzen.
Beide Arten – die Wahl und die Erbfolge – können im Einzelfall besser oder schlechter sein. Ein erbliches Königtum mag Stabilität bringen, eine Wahl kann bessere Männer hervorbringen. Doch in beiden Fällen bleibt die rechtmäßige Autorität von der Zustimmung des Volkes abhängig.
Frage XII
Ob ein Königreich durch bloßen Eroberungsakt rechtmäßig erworben werden kann
Es gibt ein doppeltes Recht der Eroberung:
Eines ist göttlich, wenn Gott selbst einem Volk befiehlt, ein anderes zu bestrafen – wie im Fall Israels gegenüber den Kanaanäern. Das andere ist menschlich, wenn ein Herrscher durch bloße Gewalt Besitz nimmt. Nur das erste kann gerecht sein.
Ein Reich, das durch Gewalt erobert wurde, ist nicht rechtmäßig, bis das Volk freiwillig seine Zustimmung gibt. Wenn ein Eroberer das Volk unterwirft und es danach frei einwilligt, unter seiner Herrschaft zu bleiben, verwandelt sich das Recht der Gewalt in ein Recht der Zustimmung. Erst dann entsteht eine legitime Regierung.
Bloße Gewalt beweist keine göttliche Billigung. Sonst müssten alle Sieger, selbst Räuber, von Gott eingesetzt sein. Gewalt mag von Gott zugelassen sein, aber sie ist nicht sein Gebot. Der Eroberer ist kein König, solange die Untertanen nicht freiwillig gehorchen.
Darum ist ein Königreich, das nur durch das Schwert gegründet wurde, kein Werk göttlicher Ordnung, sondern ein Werk der Sünde, das erst durch spätere Zustimmung geheilt werden kann.
Frage XIII
Ob königliche Würde ihren Ursprung in der Natur hat und wie wahr ist, dass jeder Mensch frei geboren ist
Die Natur kennt keine Herrschaft des einen Menschen über den anderen. Sie kennt nur die Ordnung zwischen Eltern und Kindern, Mann und Frau. Diese Beziehung gründet sich auf Erzeugung und natürliche Pflicht, nicht auf Besitz oder Herrschaft.
Die bürgerliche Macht dagegen ist kein Naturrecht, sondern eine Ordnung, die Menschen durch Vernunft schaffen. Wenn also alle Menschen von Natur gleich sind, folgt daraus, dass keiner von Geburt an über den anderen herrscht. Jeder Mensch wird frei geboren – das heißt: frei von politischer Unterordnung, bis er sich freiwillig in eine Gemeinschaft begibt.
Sklaverei widerspricht der Natur. Sie ist weder im Schöpfungsbericht noch in Gottes ursprünglicher Ordnung zu finden. Sie ist eine Folge der Sünde, nicht der Schöpfung. Wenn also alle Menschen von Natur frei sind, dann ist jede rechtmäßige Obrigkeit auf Zustimmung gegründet.
Daraus folgt: Kein König kann behaupten, die Menschen seien seine Untertanen, weil sie geboren wurden, sondern nur, weil sie sich der Ordnung unterwerfen, die Gott zur Wahrung des Friedens gestiftet hat.
Frage XIV
Ob das Volk den König bedingt oder unbedingt einsetzt – und ob der König durch einen solchen Bund gebunden ist
Hier liegt der Kern aller politischen Ordnung: Ist der König an Bedingungen gebunden? Ja, er ist es.
Der König steht unter einem doppelten Bund:
- dem Bund mit Gott, dass er gerecht regieren und das Volk im rechten Glauben leiten soll;
- dem Bund mit dem Volk, dass er seine Macht nur zum Schutz der Gesetze und der Freiheit verwendet.
Die Schrift bezeugt, dass solche Bündnisse geschlossen wurden:
„Da machte das ganze Volk einen Bund mit dem König im Hause Gottes.“ (2 Kön 11,17)
Und: „Da machte der König mit dem Volk einen Bund vor dem HERRN.“ (2 Sam 5,3)
Dieser Bund verpflichtet beide Seiten: Das Volk gelobt Treue, solange der König Gott gehorcht; der König verpflichtet sich, Gott und das Recht zu ehren. Wenn eine Seite den Bund bricht, ist die andere nicht mehr gebunden.
Ein König, der das Gesetz Gottes und das Wohl seines Volkes zerstört, verliert den moralischen Anspruch seines Amtes. Er ist zwar weiterhin ein Mensch mit Macht, aber kein rechtmäßiger Herrscher mehr.
Selbst wenn kein schriftlicher Vertrag bestünde, bleibt ein stillschweigender Bund bestehen – gegründet auf der Natur des Amtes. Denn niemand kann ein Amt empfangen, das auf Treue beruht, ohne Treue zu leisten.
Darum gilt: Der König herrscht bedingt, nicht absolut. Seine Autorität steht und fällt mit seiner Pflicht. Wer die Ordnung Gottes schützt, bleibt König durch Gottes Gnade; wer sie zerstört, ist König nur noch durch Gewalt.
Frage XV
Ob der König wörtlich oder nur bildlich als „Vater“ seines Volkes bezeichnet wird
Die Schrift nennt den König manchmal „Vater“, doch dieser Titel ist bildlich, nicht wörtlich gemeint.
Adam war der natürliche Vater aller Menschen, aber er war nicht deshalb der König der Welt. Vaterschaft gründet sich auf Erzeugung; königliche Macht gründet sich auf Berufung.
Der König ist Vater nur in einem übertragenen Sinn, so wie ein Lehrer „Vater“ seiner Schüler genannt werden kann, weil er sie anleitet. Der natürliche Vater kann Leben schenken, der König kann es nicht. Der Vater hat Macht, weil Gott ihn zum Erzieher seines Hauses gesetzt hat; der König hat Macht, weil das Volk ihm die Ausübung der öffentlichen Ordnung überträgt.
Die Bischöfe, die den König als „Vater“ im eigentlichen Sinn verstehen, verdrehen den Begriff. Denn dann wäre Gehorsam gegenüber dem König ebenso unbedingte Pflicht wie gegenüber den Eltern – und jede Rebellion gegen Tyrannei wäre Sünde gegen das vierte Gebot.
Doch Gott befiehlt Gehorsam gegenüber Eltern ohne Einschränkung, gegenüber Königen mit Vorbehalt: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ (Apg 5,29)
Darum ist der König Vater im Gleichnis, nicht in der Natur. Seine Macht ist nicht väterlich, sondern treuhänderisch.
Frage XVI
Ob dem König eine Herrschaft zusteht, wie sie ein Herr über seine Diener hat
Nein. Der König hat keine „despotische“ oder herrschaftliche Gewalt über seine Untertanen, als wären sie seine Diener oder sein Eigentum. Seine Macht ist nicht die eines Besitzers, sondern die eines Treuhänders.
Die Schrift lehrt: „Die Könige der Heiden herrschen über sie, und die Gewaltigen lassen sich Wohltäter nennen. Ihr aber sollt nicht so sein.“ (Lk 22,25–26)
Damit unterscheidet Christus zwischen weltlicher Willkürherrschaft und gottgewollter Regentschaft. Der König herrscht nicht über Menschen, als wären sie Werkzeuge, sondern dient ihnen als Hüter der Gerechtigkeit.
Die Untertanen sind nicht des Königs Besitz. Ihr Leben, ihr Eigentum, ihre Freiheit gehören Gott. Der König darf sie nur nach Gesetz und Gerechtigkeit antasten.
Wenn er sie nach Willkür behandelt, wird er zum Tyrannen und verliert die Autorität, die Gott ihm verliehen hat.
Darum kann der König das Volk nicht verkaufen, verpfänden oder verschenken wie eine Sache, die ihm gehört. Die Menschen sind nicht seine Diener, sondern Gottes Kinder, und er selbst ist nur der erste Diener im Staat.
Frage XVII
Ob der König eine treuhänderische oder herrschaftliche Gewalt besitzt
Der König ist ein Treuhänder des Volkes, nicht dessen Eigentümer.
Er ist dem Volk gegeben wie ein Vormund einem Mündel – zur Fürsorge, nicht zur Ausbeutung. Seine Macht ist ministerial, nicht absolut.
Die Bibel nennt Könige „Diener Gottes zum Guten“ (Röm 13,4). Wer Diener ist, kann kein Eigentümer sein.
Er steht dem Volk gegenüber als Wächter, nicht als Herr. So wie der Haushalter Rechenschaft ablegen muss über das, was ihm anvertraut ist, so wird auch der König über seine Verwaltung Rechenschaft ablegen müssen.
Er ist der Diener Gottes in seinem Amt, aber auch der Diener des Volkes in seiner Pflicht. Gott und das Volk wirken gemeinsam in der Einsetzung des Königs: Gott gibt die Macht, das Volk wendet sie auf eine Person an.
Darum ist der König „Diener der Diener Gottes“ – ein Minister, kein Gebieter.
Seine Macht ist also treuhänderisch: Er besitzt sie nur, solange er das Ziel erfüllt, zu dem sie gegeben wurde – das Wohl des Volkes und die Ehre Gottes.
Frage XVIII
Was bedeutet das „Gesetz oder Recht des Königs“ (1 Sam 8,9–11)?
Als das Volk Israel einen König verlangte, warnte Samuel: „Das wird das Recht des Königs sein…“ (1 Sam 8,11). Diese Worte sind keine göttliche Bestätigung tyrannischer Macht, sondern eine Warnung vor Missbrauch.
Das „Recht des Königs“ beschreibt, was ein Herrscher tun wird, nicht was er darf.
Gott erlaubt nicht, dass Könige über Recht und Gesetz stehen. Er gibt dem Volk Einsicht in die Folgen seiner Entscheidung. Das Gesetz, das den König an seine Pflichten bindet, findet sich in 5 Mose 17,14–20: Der König soll das Gesetz Gottes lesen, sich nicht über seine Brüder erheben und nicht viele Pferde, Frauen oder Schätze anhäufen.
Daraus folgt: Das Amt des Königs ist eine Form des Dienstes, nicht der Selbstherrschaft. Die Herrschaft, die Samuel beschreibt, ist das Gericht über ein ungehorsames Volk, das einen menschlichen König an die Stelle Gottes setzt.
Darum ist das „Gesetz des Königs“ kein Recht zur Tyrannei, sondern eine Mahnung, dass jede Macht, die sich über das göttliche Gesetz erhebt, Gottes Zorn auf sich zieht.
Frage XIX
Ob der König in Würde und Macht über dem Volk steht
In einer Hinsicht steht der König über dem Volk – nämlich in der Ausübung seines Amtes. In anderer Hinsicht steht das Volk über dem König – nämlich im Ursprung seiner Macht.
Der König ist Diener des Volkes, nicht sein Schöpfer. Das Volk ist der Zweck, der König das Mittel.
In der Natur ist das Ziel immer höher als das Mittel, denn das Mittel dient dem Zweck. So dient der König dem Volk, nicht umgekehrt.
Die Gemeinde Gottes ist edler als der König, weil sie das Werk der Erlösung ist; der König ist nur ein Werkzeug zeitlicher Ordnung. Das Volk ist dauerhaft, der König vergänglich. Das Volk besteht, auch wenn Könige fallen.
Darum ist der König dem Volk untergeordnet im Hinblick auf den Ursprung seiner Macht, aber übergeordnet im Hinblick auf seine Amtsausübung.
Wenn er aber die Ordnung Gottes zerstört, verliert er den Anspruch, als Gottes Diener zu handeln, und das Volk hat das Recht, seine Pflicht zu prüfen.
Frage XX
Ob untere Richter und Amtsträger Gottes Stellvertreter sind wie der König
Ja. Untere Richter sind ebenso unmittelbar Gottes Diener wie der König. Sie sind nicht Diener des Königs, sondern Diener des Reiches Gottes.
Denn Gott spricht: „Ich habe gesagt: Ihr seid Götter und allzumal Kinder des Höchsten.“ (Ps 82,6)
Ein Richter, der Gerechtes urteilt, übt das Schwert Gottes aus, auch wenn der König ihm widerspricht. Wenn der König befehlen würde, einen Gerechten zu verurteilen, und der Richter es täte, würde er Gott ungehorsam sein.
Darum ist jeder Richter unmittelbar an Gott gebunden, nicht nur mittelbar durch den König.
Der König ernennt Richter nicht als Privatmann aus Gunst, sondern als Amtsträger aus Pflicht. Ihre Autorität stammt nicht aus seiner persönlichen Macht, sondern aus der Macht, die das Volk ihm übergeben hat.
Darum sind Richter in ihrem Wesen gleichartig mit dem König: Sie üben die gleiche göttliche Gewalt aus – nur in kleinerem Maßstab.
Aristokratische und monarchische Regierungsformen unterscheiden sich in der Verteilung, nicht im Ursprung der Macht. In beiden Fällen bleibt Gott der höchste Herr und das Gesetz die höchste Autorität.
Frage XXI
Welche Macht das Volk und die Stände des Parlaments über den König und im Staat haben
Die Schrift zeigt, dass Gott in Israel Älteste und Richter eingesetzt hat, um Recht zu sprechen (2 Mose 18,25–26). Diese Richter standen nicht unter einem König, sondern neben ihm – als Mitverantwortliche für das Wohl des Volkes.
Das Volk und seine Vertreter haben darum eine göttlich begründete Verantwortung, die Ordnung aufrechtzuerhalten. Wenn der König nicht recht richtet, liegt es an den Ältesten, an den Räten und an der Versammlung der Gerechten, das Unrecht zu verhindern.
Das Parlament darf sich versammeln und urteilen, auch wenn der König es nicht einberuft. Denn es ist nicht bloß ein Beratungsorgan, sondern eine gesetzgebende Gewalt. Seine Gewissenspflicht hängt nicht von des Königs Willen ab, sondern von Gott.
Wenn der König ungerecht urteilt oder das Gesetz bricht, ist das Parlament verpflichtet, für Recht zu sorgen.
So sind König und Parlament koordinierte Gewalten – nicht so, dass der eine über dem anderen steht, sondern dass beide einander ausgleichen. Der König vollzieht die Gesetze; das Parlament bewahrt sie.
Wenn einer von beiden versagt, ist der andere verpflichtet, den Bruch zu heilen.
Frage XXII
Ob die Macht des Königs absolut ist oder durch Gottes ursprüngliche Ordnung begrenzt
Die Schrift kennt keine absolute Macht eines Königs. Der König steht unter Gott, unter dem Gesetz und unter seinem Eid.
Ein König, der keine Grenzen anerkennt, wird zum Götzen, denn nur Gott allein ist grenzenlos.
Die absolute Macht widerspricht Vernunft und Gerechtigkeit. Wenn ein König von Gott her eingesetzt ist, um das Gute zu belohnen und das Böse zu bestrafen (Röm 13,4), dann kann er nicht zugleich das Böse tun und sich auf göttliche Autorität berufen.
Macht, die gegen das Gute gerichtet ist, ist nicht mehr göttlich, sondern teuflisch.
Darum ist der König kein „lebendiges Gesetz“, sondern ein Mensch unter dem Gesetz. Seine Macht ist real, aber begrenzt – wie das Amt eines Richters oder eines Haushalters.
Ein König ohne Grenzen ist kein Segen, sondern eine Plage. Ein guter König ist umso besser, je enger er an Recht und Pflicht gebunden ist.
Frage XXIII
Ob der König ein königliches Vorrecht über dem Gesetz besitzt
„Vorrecht“ kann zweierlei bedeuten:
- ein besonderes Recht, das dem Amt dient;
- eine Ausnahme vom Gesetz.
Das erste ist erlaubt – der König hat gewisse Freiheiten, die für die Regierung nötig sind.
Das zweite ist unzulässig – kein Mensch darf sich über das Gesetz stellen.
Vorrecht über dem Gesetz ist ein Zeichen göttlicher Majestät, nicht menschlicher Würde. Nur Gott kann Gesetz geben und es brechen, weil er Herr des Gesetzes ist. Der König ist Diener des Gesetzes, nicht sein Schöpfer.
Wenn der König ein Vorrecht hätte, über Recht und Gericht zu stehen, wäre sein Wort an die Stelle des göttlichen Rechts getreten. Doch Gott sagt: „Es ist dem König eine Greuel, Unrecht zu tun.“ (Spr 16,12)
Er darf Gnade üben, wo das Gesetz ihm Raum gibt, aber keine Gnade gegen die Gerechtigkeit.
Darum kann ein König nicht nach eigenem Belieben handeln, auch nicht im Namen der Barmherzigkeit.
Seine Macht endet dort, wo Gottes Gesetz beginnt.
Frage XXIV
Welche Beziehung der König zum Gesetz hat
Der König steht in vierfacher Beziehung zum Gesetz:
- In der Stiftung – er empfängt sein Amt durch das Gesetz. Ohne Gesetz gäbe es keine königliche Gewalt.
- In der Leitung – das Gesetz zeigt ihm, wie er regieren soll.
- In der Begrenzung – das Gesetz setzt ihm Grenzen, damit er nicht willkürlich handelt.
- In der Durchsetzung – das Gesetz wirkt durch ihn, nicht neben ihm.
Darum heißt es: „Der König soll eine Abschrift dieses Gesetzes haben und darin lesen alle Tage seines Lebens, damit er lerne, den Herrn zu fürchten.“ (5 Mose 17,18–19)
Das Gesetz steht über dem König, weil es Gottes Wille ist.
Wenn der König das Gesetz bricht, verliert er nicht nur die Gunst des Volkes, sondern auch die Grundlage seiner Herrschaft. Denn der König ist kein Richter über das Gesetz, sondern das Gesetz ist Richter über den König.
Das Gesetz ist nicht schwach oder unklar; Tyrannei ist sichtbar, Gesetzesbruch erkennbar.
Darum darf das Volk, wenn alle menschlichen Mittel versagen, im „Gericht der Notwendigkeit“ prüfen, ob der König Gottes Ordnung zerstört hat.
Das Wohl des Ganzen hat Vorrang vor dem Wohl eines Einzelnen, auch wenn dieser König ist.
Frage XXV
Ob das höchste Gesetz – die Sicherheit des Volkes – über dem König steht
Ja. Das oberste Gesetz ist das Wohl und die Sicherheit des Volkes.
Der König existiert um des Volkes willen, nicht das Volk um des Königs willen.
Der König ist ein Mittel zum Zweck. Gott hat Könige eingesetzt, damit sie Recht und Frieden schützen. Wenn aber das Mittel den Zweck zerstört, hat es seine Daseinsberechtigung verloren.
Die Schrift sagt: „Er ist Gottes Diener, dir zugut.“ (Röm 13,4) – nicht umgekehrt.
Darum ist das Leben, die Freiheit und die Gerechtigkeit des Volkes heiliger als das Vorrecht des Königs.
Ein König darf in einer Krise Gesetze dehnen, um das Volk zu retten – aber nie, um sich selbst zu retten. Wenn er sein Volk opfert, um seine Macht zu erhalten, begeht er Verrat an seinem Amt.
Das Wohl des Volkes ist die eigentliche Krone des Königs.
Wo er es bewahrt, herrscht er recht; wo er es verrät, wird er Richter seines eigenen Untergangs.
Frage XXVI
Ob der König über dem Gesetz steht
Das Gesetz steht über dem König in vierfacher Weise:
- In der Einsetzung: Das Amt des Königs wird durch das Gesetz geschaffen. Ohne Gesetz keine königliche Autorität.
- In der Leitung: Das Gesetz zeigt dem König, wie er handeln soll.
- In der Begrenzung: Das Gesetz setzt ihm Grenzen und untersagt Willkür.
- In der Züchtigung: Wenn der König das Gesetz bricht, kann er – je nach Art des Vergehens – zur Rechenschaft gezogen werden.
Der König ist Mensch, kein Gott. Er steht unter der Moral des Gesetzes ebenso wie alle anderen.
Er ist auch unter den Grundgesetzen des Reiches, denn sie sind älter als sein Amt.
Er ist nicht unter eigener Strafe Richter über sich selbst, weil kein Mensch sein eigener Richter sein kann; aber er steht unter der richterlichen Macht Gottes und unter den rechtmäßigen Institutionen, die sein Volk eingesetzt hat.
Wenn ein König schwer sündigt, widerspricht er der Ordnung, die ihn eingesetzt hat. Das Gesetz selbst wirkt gegen ihn, weil es Gottes Ordnung verkörpert.
Darum gilt: Der König ist kein Gesetzgeber über dem Volk, sondern der erste Untertan unter dem Gesetz Gottes.
Frage XXVII
Ob der König der einzige und oberste Ausleger des Gesetzes ist
Nein. Der König ist nicht der alleinige oder oberste Ausleger des Gesetzes, und sein Wille ist nicht der Sinn des Gesetzes.
Gott allein ist der höchste Gesetzgeber. Die Auslegung des Gesetzes liegt in der Verantwortung aller rechtmäßigen Richter und Räte, nicht allein beim König.
Wenn der König das Gesetz falsch deutet, widerspricht er seiner Pflicht, die Wahrheit zu schützen.
Das Gesetz ist nicht die Stimme des Königs, sondern das Wort Gottes und der Gemeinschaft.
Das Gesetz ist König über den König. Wer also sagt, der Wille des Königs sei das Gesetz, macht aus einem Diener Gottes einen Götzen.
Darum ist das Parlament, das Gericht, die Kirche und das Gewissen jedes Einzelnen berufen, das Gesetz nach Wahrheit und Gerechtigkeit zu verstehen – nicht bloß nach königlichem Befehl.
Frage XXVIII
Ob Kriege, die das Volk zur Verteidigung gegen königliche Gewalt führt, rechtmäßig sind
Ja, Verteidigungskriege sind rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung des Lebens, der Freiheit und der Religion geführt werden.
Wenn der König seine Macht missbraucht und mit Gewalt gegen die Gerechten vorgeht, dürfen Volk und Stände sich wehren.
Denn Gott gebietet nicht, sich dem Mord zu unterwerfen. Er hat das Schwert der Obrigkeit gegeben, „um die Bösen zu strafen und die Guten zu loben“ (1 Petr 2,14).
Wenn der König dieses Schwert gegen die Unschuldigen erhebt, handelt er nicht mehr als Diener Gottes, sondern als Werkzeug des Bösen.
Darum ist Widerstand gegen die Gewalt, nicht gegen die Ordnung.
Das Volk widersetzt sich nicht der Obrigkeit als solcher, sondern dem Missbrauch der Obrigkeit. Es verteidigt die Ordnung, die Gott eingesetzt hat, gegen den Menschen, der sie zerstört.
Verteidigung ist keine Auflehnung. Es ist Gehorsam gegen das höhere Gesetz: das Gebot, das Leben und die Wahrheit zu schützen.
Frage XXIX
Ob man zwischen der Person des Königs und seinem Amt unterscheiden kann, wenn man sich verteidigt
Ja. Das ist entscheidend.
Der König kann als Person Unrecht tun, sein Amt aber bleibt eine göttliche Ordnung.
Man darf also die Person in ihrer Gewalttat widerstehen, ohne das Amt anzugreifen.
Paulus schreibt: „Es ist keine Obrigkeit außer von Gott.“ (Röm 13,1)
Damit meint er die Ordnung, nicht den einzelnen Menschen.
Wenn also der König selbst diese Ordnung verletzt, darf man seinem Unrecht widerstehen, ohne die Obrigkeit zu verwerfen.
So darf man den Richter hindern, wenn er im Zorn einen Unschuldigen erschlagen will, und doch bleibt man dem Gericht als Institution gehorsam.
Man darf den Hirten abwehren, der zum Wolf wird, und bleibt doch der Herde treu.
Darum kann man sagen: Der Tyrann widersetzt sich der Obrigkeit, nicht der, der sich gegen den Tyrannen verteidigt.
Denn der Tyrann zerstört das Amt, dessen Diener er sein sollte.
Verteidigung gegen ihn ist kein Aufruhr, sondern ein Akt der Treue gegenüber Gott und seiner Ordnung.
Frage XXX
Ob passive Unterwerfung – das Erdulden von Unrecht – ein göttliches Gebot ist, und ob Flucht als Widerstand gilt
Die Schrift gebietet Geduld, aber keine blinde Unterwerfung unter Unrecht.
Christus selbst sagte: „Wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dem biete auch die andere dar“ (Mt 5,39) – aber er meinte damit keine Zustimmung zum Bösen, sondern die Ablehnung persönlicher Rache.
Dasselbe gilt für das Gebot, das Kreuz auf sich zu nehmen. Es fordert, das Leiden um der Wahrheit willen zu tragen, nicht die Teilnahme am Unrecht.
Es gibt Zeiten, da der Gläubige fliehen soll, und Zeiten, da er widerstehen muss.
Wenn Flucht möglich ist, ohne das Böse zu fördern, ist sie erlaubt. Wenn aber durch Flucht Unschuldige preisgegeben würden, ist Widerstand Pflicht.
Das Naturgesetz selbst gebietet Selbstschutz. Niemand darf sich schuldlos vernichten lassen, wenn er Leben und Wahrheit bewahren kann.
Selbstverteidigung ist also nicht nur erlaubt, sondern in manchen Fällen geboten.
Fliehen kann eine Form des Widerstands sein, wenn es das Böse aufhält. Doch wenn Flucht das Böse stärkt, ist Standhalten der wahre Gehorsam.
Darum gilt: Geduld ist Tugend, aber keine Ausrede für Feigheit.
Gehorsam gegen Gott kann bedeuten, Unrecht zu ertragen – oder ihm zu widerstehen. Die Weisheit unterscheidet, wann das eine oder das andere geboten ist.
Frage XXXI
Ob Selbstverteidigung – also die Abwehr von ungerechter Gewalt – nach Gottes und der Natur Gesetz erlaubt ist
Selbstverteidigung ist ein Gebot der Natur und des göttlichen Rechts.
Gott hat dem Menschen das Leben anvertraut, und niemand darf es mutwillig zerstören – weder das eigene noch das eines anderen. Darum ist der Schutz des Lebens nicht nur erlaubt, sondern Pflicht.
Es gibt zwei Arten der Verteidigung:
- Nächste Verteidigung (tutela proxima) – wenn unmittelbare Gefahr droht.
- Vorsorgende Verteidigung (tutela remota) – wenn die Gefahr absehbar ist und man vorbeugend handelt.
In beiden Fällen darf der Mensch handeln, um das Leben zu bewahren, solange er nicht selbst Unrecht tut.
David floh vor Saul (1 Sam 19,10–12) und wehrte sich, ohne den König anzugreifen. Als Saul ihn suchte, nahm David nicht Rache, sondern verteidigte sich mit Klugheit und Wachsamkeit.
Der Mensch ist nach Gottes Ebenbild geschaffen (1 Mose 9,6). Wer also Gewalt widerfährt, darf sich schützen, um das Bild Gottes in sich zu bewahren.
Auch die Liebe zum Nächsten setzt Selbstliebe voraus: „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“ (3 Mose 19,18)
Wer sich selbst nicht schützt, kann auch den Nächsten nicht schützen.
Darum ist Selbstverteidigung kein Mangel an Glauben, sondern Gehorsam gegen Gottes Ordnung.
Sie darf nicht aus Hass oder Rache geschehen, sondern aus Pflicht, das Leben zu bewahren, das Gott gegeben hat.
Frage XXXII
Ob die Rechtmäßigkeit der Verteidigung durch Beispiele der Heiligen Schrift bewiesen werden kann
Ja. Die Bibel bezeugt viele Beispiele rechtmäßiger Selbstverteidigung:
- David stellte Männer um sich, um sich vor Sauls ungerechtem Zorn zu schützen (1 Sam 22,2; 23,13).
Er griff Saul nicht an, aber er ließ sich auch nicht töten. Sein Widerstand war Schutz, kein Aufruhr. - Das Volk verteidigte Jonathan, als Saul ihn töten wollte: „Soll Jonathan sterben, der dieses große Heil in Israel getan hat? … Da erlöst das Volk Jonathan, dass er nicht sterben musste.“ (1 Sam 14,45)
- Elisa ließ sich von den Engeln umgeben, als die Feinde ihn bedrängten (2 Kön 6,17).
Die himmlische Verteidigung war kein Wunder der Schwäche, sondern Ausdruck göttlicher Billigung des Selbstschutzes. - Die Priester widerstanden dem König Usija, als er eigenmächtig das Räucherwerk darbringen wollte: „Achtzig tapfere Priester traten ihm entgegen und sprachen: Es steht dir nicht zu, Usija, dem HERRN zu räuchern.“ (2 Chr 26,17–18)
- Die Stadt Abel verteidigte sich gegen Joab, den Feldhauptmann Davids, als er sie zerstören wollte, um einen Verbrecher zu finden (2 Sam 20,14–22).
Sie widerstanden nicht der Obrigkeit, sondern dem Unrecht.
Diese Beispiele zeigen: Selbstverteidigung ist kein Aufruhr, sondern eine Pflicht.
Die Heiligen handelten aus Treue, nicht aus Rebellion.
Gott hat nie diejenigen verurteilt, die sich schützten, sondern nur die, die Unschuldige angriffen.
Frage XXXIII
Ob Römer 13 etwas gegen die Rechtmäßigkeit der Verteidigung beweist
Nein. Römer 13 spricht nicht gegen, sondern für rechtmäßige Verteidigung.
Paulus sagt: „Es ist keine Obrigkeit außer von Gott; die bestehenden Obrigkeiten sind von Gott verordnet.“ (Röm 13,1)
Er meint damit die Ordnung der Obrigkeit, nicht jeden einzelnen Herrscher.
Wenn also jemand das Amt Gottes missbraucht, handelt er gegen die Obrigkeit selbst.
Ein Tyrann, der das Schwert gegen Unschuldige erhebt, ist kein Diener Gottes mehr, sondern ein Gegner der göttlichen Ordnung.
Wenn das Volk sich dagegen wehrt, widersetzt es sich nicht Gott, sondern dem Unrecht.
Paulus schreibt weiter: „Sie ist Gottes Dienerin, dir zugut. Tust du aber Böses, so fürchte dich.“ (Röm 13,4)
Wenn aber die Obrigkeit selbst das Böse tut, gilt dieser Vers nicht mehr für sie, sondern gegen sie.
Das Schwert, das Gott gegeben hat, soll das Böse bestrafen, nicht das Gute.
Darum ist Widerstand gegen Tyrannei kein Ungehorsam gegen Römer 13, sondern Gehorsam gegenüber der wahren Bedeutung dieses Kapitels.
Es gebietet Unterordnung unter gerechte Obrigkeit – nicht Unterwerfung unter das Böse.
Frage XXXIV
Ob die Argumente der Royalisten die Unrechtmäßigkeit der Verteidigung beweisen
Nein. Die Einwände der Königstreuen beruhen auf Missverständnissen der Schrift.
Sie sagen: „Du sollst den Fürsten deines Volkes nicht verfluchen.“ (2 Mose 22,28)
Doch das verbietet Schmähung, nicht gerechte Korrektur. Nathan tadelte David, Elia tadelte Ahab, Johannes tadelte Herodes – und sie sündigten nicht.
Sie zitieren auch: „Wo das Wort eines Königs ist, da ist Macht; wer darf zu ihm sagen: Was machst du?“ (Pred 8,4)
Doch dieser Vers beschreibt das Wesen königlicher Autorität, nicht ihre Grenzenlosigkeit. Kein Mensch darf Gott in Frage stellen, aber jeder darf einen König prüfen, wenn er gegen Gottes Gebot handelt.
Auch der Einwand, dass die Propheten nie zum Widerstand aufriefen, ist falsch. Die Propheten rügten das Volk, weil es das Recht nicht übte, weil es die Armen nicht verteidigte und die Ungerechtigkeit duldete (Jes 1,17; Jer 22,3).
Das Schweigen gegen Unrecht war ihre größte Schuld.
Darum ist Widerstand gegen Tyrannei nicht Rebellion, sondern die Wiederherstellung dessen, was Gott geboten hat.
Die Propheten klagten nicht über zu viel, sondern über zu wenig Widerstand.
Frage XXXV
Ob die Leiden der Märtyrer der alten Kirche gegen die Rechtmäßigkeit des Widerstands sprechen
Nein. Das Leiden der Märtyrer widerlegt den Widerstand nicht, sondern zeigt seinen Sinn.
Die ersten Christen litten nicht, weil sie keine Macht zur Verteidigung hatten, sondern weil sie keine irdische Gelegenheit dazu besaßen. Sie lebten in einem Reich, das ihnen jede politische Teilhabe verweigerte.
Ihr Leiden war Zeugnis für den Glauben, nicht Regel für den Staat.
Wenn sie keine Waffen erhoben, so war es nicht, weil sie es nie dürften, sondern weil sie als kleine, verfolgte Gemeinschaft keine Möglichkeit hatten.
Tertullian und andere Kirchenväter rühmten ihr Leiden um Christi willen, aber sie sprachen nicht gegen das Naturrecht der Selbstverteidigung.
Wenn Christen später Macht erhielten, schufen sie Gesetze, um Unrecht zu verhindern. Das zeigt: Geduld im Leiden und Gerechtigkeit im Handeln widersprechen sich nicht.
Der eine dient der Rettung der Seele, der andere der Bewahrung der Welt.
Darum sind die Märtyrer nicht Zeugen der Unterwerfung, sondern Zeugen des Glaubens.
Ihr Blut bezeugt, dass Wahrheit stärker ist als Gewalt – und dass es eine Zeit gibt zu leiden, und eine Zeit zu widerstehen.
Frage XXXVI
Ob das Schwert des Krieges allein dem König zusteht
Nein. Das Schwert ist nicht Eigentum des Königs, sondern Werkzeug Gottes, das er allen rechtmäßigen Amtsträgern überträgt.
Untergeordnete Richter, Älteste und Obrigkeiten besitzen ebenfalls Autorität, Unrecht zu bestrafen. Sie tragen das Schwert ebenso unmittelbar von Gott wie der König, nicht von ihm abgeleitet.
Wenn der König ein Volk oder eine Gemeinde angreift, darf diese sich verteidigen.
Denn die Pflicht zur Nächstenliebe gilt auch gegenüber der eigenen Gemeinschaft: „Rette, die man zum Tode schleppt.“ (Spr 24,11)
Es ist sündig, die Unschuldigen preiszugeben, wenn man sie schützen könnte.
Darum dürfen Untertanen, Städte oder Provinzen zur Verteidigung greifen, wenn der König in offener Tyrannei handelt.
Auch dürfen Nachbarn und befreundete Völker helfen, wie Abraham Lot befreite (1 Mose 14,14–16).
Pflicht zur Hilfe ist keine Einmischung, sondern ein Werk der Gerechtigkeit.
Der König trägt das Schwert für das Recht, nicht gegen das Recht.
Wenn er es gegen Gottes Gebot richtet, darf und muss das Volk handeln, damit das Schwert wieder in Gottes Dienst steht.
Frage XXXVII
Ob es rechtmäßig ist, befreundete Nationen in einem gerechten Verteidigungskrieg um Hilfe zu bitten
Ja. Wenn ein Volk im Recht kämpft, darf es die Hilfe anderer annehmen.
Die Pflicht zur Liebe macht nicht an den Grenzen halt. „Wehe denen, die das Recht des Armen beugen und den Bedürftigen berauben“ (Jes 10,1–2) – das gilt auch für Nationen.
So half Juda seinen Brüdern in Israel, und die Protestanten Schottlands halfen den bedrängten Gläubigen Englands.
Ein gerechter Krieg zur Verteidigung der Wahrheit und der Freiheit ist ein Werk der Barmherzigkeit.
Wer helfen kann und es unterlässt, trägt Mitschuld am Unrecht.
Darum ist der Beistand eines gerechten Volkes für ein anderes kein Eingriff in fremde Angelegenheiten, sondern die Erfüllung göttlicher Pflicht.
Frage XXXVIII
Ob die Monarchie die beste aller Regierungsformen ist
Jede Regierungsform hat ihre Stärke und Schwäche.
Monarchie, Aristokratie und Demokratie können alle gerecht und gottgewollt sein, wenn sie Recht und Wahrheit dienen.
Eine Monarchie ist gut, wenn der König gerecht ist; eine Aristokratie, wenn die Weisen dem Volk dienen; eine Demokratie, wenn die Mehrheit das Gute sucht.
Doch keine Form ist absolut. Eine gemischte Regierung – in der Macht geteilt und kontrolliert wird – ist am sichersten, weil sie menschliche Schwäche begrenzt.
Die Monarchie ist nicht die beste, wenn sie absolut ist. Eine solche wird leicht zur Tyrannei.
Darum ist eine gebundene Monarchie, in der der König dem Gesetz untersteht, die einzig gottgefällige Form.
Die beste Regierung ist die, in der Gottes Gesetz herrscht und der Mensch ihm dient – gleichgültig, wie sie benannt wird.
Frage XXXIX
Ob dem König irgendein Vorrecht über dem Gesetz gebührt – und was die königlichen Rechte (jura majestatis) sind
Die königlichen Rechte sind solche, die das Amt des Königs schützen, nicht solche, die ihn über das Gesetz erheben.
Er darf Ehren verleihen, Richter einsetzen, Gesetze vollziehen – aber alles nur „nach Recht und Gerechtigkeit“ (2 Sam 8,15).
Das Gesetz bleibt Maßstab aller königlichen Handlungen.
Die Rechte des Königs sind Dienste, keine Ausnahmen.
Sie dienen der Ordnung, nicht der Willkür.
Wenn jemand sagt, der König sei über dem Gesetz, dann zerstört er das Wesen des Königtums. Denn ein König ohne Gesetz ist kein König, sondern ein Tyrann.
Das wahre „Recht des Königs“ ist, Gott zu fürchten, gerecht zu handeln und das Böse zu strafen. Alles andere ist Anmaßung.
Das Eigentum, die Güter und das Blut des Volkes sind nicht sein Besitz. Sie gehören Gott und der Gemeinschaft, die sie ihm anvertraut hat.
Darum ist die Krone kein persönlicher Schatz, sondern ein heiliges Pfand.
Frage XL
Ob das Volk irgendeine Macht über den König besitzt – durch Eid, Bund oder ein anderes Mittel
Ja. Das Volk hat Macht über den König aufgrund des Bundes, den beide schließen.
Dieser Bund ist mehr als ein feierliches Versprechen – er ist ein rechtlicher Vertrag vor Gott.
Wenn der König schwört, gerecht zu regieren, und das Volk schwört, ihm zu gehorchen, entsteht gegenseitige Verpflichtung.
Wenn eine Seite den Eid bricht, ist die andere von ihrer Pflicht entbunden.
Die Geschichte bezeugt, dass Könige durch Eid gebunden sind. So schworen die Könige Israels (2 Sam 5,3), und die Könige Schottlands bei ihrer Krönung.
Sogar heidnische Herrscher wussten, dass ein Herrscher ohne Treue seine Krone verliert.
Darum hat das Volk das Recht, den König zur Rechenschaft zu ziehen, wenn er den Bund verletzt.
Dieses Recht ist keine Rebellion, sondern die Vollstreckung der Vereinbarung, die beide Parteien eingegangen sind.
Gott selbst steht Zeuge über diesem Bund. Wer ihn bricht, lästert Gott.
Ein König, der seinen Eid verachtet, ist nicht mehr König nach Gottes Ordnung, sondern nur noch nach menschlicher Gewalt.
Frage XLI
Ob die Gegner recht haben, wenn sie behaupten, unsere Lehre gleiche der der Jesuiten
Die Gegner sagen, unsere Lehre, dass die höchste Macht ursprünglich im Volk liege, stamme von den Jesuiten. Doch das ist falsch.
Diese Wahrheit ist älter als der Papst und alle seine Lehrer. Sie wurde schon von den Vätern, den Kirchenlehrern, den Rechtsgelehrten und den Reformatoren vertreten, lange bevor je ein Jesuit geboren wurde.
Dass die Macht im Volk gründet, ist kein römisches Dogma, sondern ein biblisches und natürliches Prinzip.
Denn Gott hat die Menschen geschaffen, frei und vernünftig zu handeln; er hat ihnen gemeinschaftliche Verantwortung gegeben, nicht knechtische Unterwerfung.
Die Jesuiten lehren, dass der Papst über Könige steht und die Krone nach Belieben verleihen oder entziehen kann – das ist Antichristentum.
Wir dagegen lehren, dass Christus allein Herr über Könige ist, und dass das Volk nur in äußerster Not die Macht zurücknimmt, die es verliehen hat.
Der Unterschied ist so groß wie zwischen Himmel und Erde:
Die Jesuiten erheben den Menschen über Gott; wir unterwerfen den Menschen Gott und seinem Wort.
Darum ist unsere Lehre keine römische, sondern eine reformatorische, ja eine göttliche Lehre.
Frage XLII
Ob alle christlichen Könige von Christus abhängig sind und seine Stellvertreter genannt werden dürfen
Alle Könige stehen unter Christus – aber sie sind nicht seine Stellvertreter, sondern seine Diener.
Christus ist der einzige Mittler zwischen Gott und den Menschen (1 Tim 2,5). Kein König darf sich „Stellvertreter Christi“ nennen, als wäre er Mittler der Erlösung oder Herr der Kirche.
Christus ist König der Könige und Herr der Herren (Offb 19,16).
Könige sind ihm untertan im Bereich des Rechts, aber nicht Teil seines priesterlichen oder prophetischen Amtes.
Wer den König „Unter-Mittler“ oder „Vize-Christus“ nennt, macht ihn zum Götzen.
Die Macht der Könige reicht nicht in die Kirche hinein. Sie dürfen Recht schützen, aber nicht Glauben gebieten.
Der König ist Beschützer, nicht Leiter der Kirche.
Wenn er religiöse Vorschriften erfindet, übertritt er sein Amt, denn Christus allein regiert die Gewissen.
Die wahre königliche Würde liegt nicht in geistlicher Herrschaft, sondern in Gehorsam.
Ein König, der sich Christus unterordnet, ist groß; wer sich an Christi Stelle setzt, ist verloren.
Frage XLIII
Ob der König von Schottland ein absoluter Fürst ist, der über den Gesetzen und dem Parlament steht
Nein. Nach den Gesetzen, Eiden und der Geschichte Schottlands ist der König kein absoluter, sondern ein gebundener Fürst.
Von Anfang an war die Krone Schottlands an Gesetz und Parlament gebunden.
Jeder König schwor bei seiner Krönung, die Gesetze zu wahren und die Religion zu schützen.
Das war bei den alten Königen so, und ebenso bei Jakob VI. – dessen persönlicher Fleiß keine neue Vollmacht begründete.
Das Parlament war von jeher oberste Gewalt in Gesetzesfragen, und der König unterwarf sich ihm durch Eid.
Die Konfession der Kirche Schottlands, von mehreren Parlamenten bestätigt, bekennt ausdrücklich:
Die Obrigkeit darf nicht gegen das Evangelium handeln; wenn sie es tut, hat das Volk das Recht, sich zu schützen.
Auch die Bekenntnisse anderer reformierter Kirchen – der Helvetischen, Französischen, Böhmischen und Englischen – bezeugen, dass Widerstand gegen gottlose Gewalt erlaubt ist, wenn er in geordneter Weise geschieht.
Darum ist der König von Schottland kein absoluter Herr, sondern ein vertraglich gebundener Hüter von Recht und Glauben.
Er darf nicht nach Belieben handeln, sondern nur nach Gesetz und Gewissen.
Das Parlament ist Mitträger der Macht, nicht sein Untergebener.
Frage XLIV
Schlussfolgerungen aus der gesamten Lehre
Aus allem bisher Gesagten ergeben sich einige klare Grundsätze:
- Die Herrschaft ist Gottes Ordnung, nicht Menschenwerk.
Darum ist sie heilig und darf nicht leichtfertig verachtet werden. - Alle Menschen sind von Natur frei und gleich.
Niemand wird als Herr eines anderen geboren.
Jede rechtmäßige Macht gründet auf Zustimmung und Bund. - Der König ist Diener Gottes und Treuhänder des Volkes.
Er besitzt keine absolute, sondern eine gebundene Macht – begrenzt durch Gesetz, Eid und Pflicht. - Das Gesetz steht über dem König.
Wo der König das Gesetz zerstört, zerstört er sich selbst.
Ohne Gesetz gibt es keine Herrschaft, sondern Gewalt. - Widerstand gegen Tyrannei ist kein Aufruhr, sondern Gehorsam gegen Gott.
Denn Gott gebietet, das Gute zu schützen und das Böse zu strafen.
Wenn der König das Gegenteil tut, widersetzt sich der, der ihn hindert, nicht der Obrigkeit, sondern dem Unrecht. - Alle Macht muss auf das Wohl des Volkes gerichtet sein.
Die Sicherheit und Freiheit der Menschen ist das höchste Gesetz.
Wer sie bewahrt, regiert recht; wer sie zerstört, regiert gegen Gott. - Christus ist der wahre König aller Könige.
Er allein ist das Haupt der Kirche und der Herr der Gewissen.
Kein irdischer Fürst darf an seine Stelle treten.
Diese Grundsätze bilden das Herz einer christlichen Staatslehre.
Sie bewahren die Freiheit, schützen das Recht und ehren Gott.
Denn wo das Gesetz herrscht, herrscht Gott; wo der Wille des Menschen herrscht, herrscht Sünde.
Schlusswort
So endet dieses Buch – geschrieben, um das gerechte Vorrecht von König und Volk zu verteidigen und um zu zeigen, dass Freiheit und Gehorsam keine Feinde sind.
Möge Gott selbst das Urteil sprechen zwischen den Dienern des Gesetzes und den Freunden der Willkür.
Wenn dieses Werk dazu beiträgt, dass das Schwert wieder in die Hand der Gerechtigkeit zurückkehrt, dann sei alle Ehre Gott allein.
Zur Textgrundlage und Übersetzung
Diese Übersetzung folgt dem historischen Haupttext von Samuel Rutherford, Lex, Rex, or The Law and the Prince (London, 1644), in der durch Jon Roland (Constitution Society, 2002) herausgegebenen digitalen Edition.
Übersetzt wurden ausschließlich der Author’s Preface und die Questions I–XLIV, die den vollständigen theologischen und politischen Kern des Werkes bilden.
Spätere Kommentare, Einleitungen oder biographische Zusätze moderner Herausgeber wurden bewusst ausgelassen, um den authentischen Text des 17. Jahrhunderts in seiner ursprünglichen Argumentationsform wiederzugeben.
Die Übersetzung wurde sinnwahr, nicht wörtlich vorgenommen: Ziel ist es, Rutherfords Gedanken – geschrieben in der scholastischen Sprache seiner Zeit – in ein klares, verständliches Deutsch zu übertragen, ohne seinen Inhalt zu glätten oder ideologisch zu modernisieren.
Fachbegriffe wie covenant, lesser magistrate oder law of nature wurden behutsam übersetzt (Bund, untergeordnete Obrigkeit, Naturgesetz), um die reformatorische Bedeutung zu wahren.
Alle Bibelstellen stammen aus der Lutherbibel (revidierte Fassung).
Die Übersetzung verfolgt kein parteipolitisches, sondern ein theologisch-historisches Ziel: Sie will ein klassisches Werk protestantischer Widerstandslehre zugänglich machen, das in der europäischen Geistesgeschichte eine entscheidende Brücke zwischen Reformation und moderner Rechtsstaatlichkeit bildet.
Rutherfords Schrift erinnert daran, dass Gesetz über Macht, Bund über Gewalt und Christus über Thron stehen – eine Wahrheit, die in jeder Generation neu bezeugt werden muss.