Stephen Junius Brutus (Pseudonym)
Von der rechtmäßigen Macht des Fürsten über das Volk – und des Volkes über den Fürsten
London, 1689 (Übersetzung aus der lateinisch-französischen Originalfassung)
I. Gehorsam gegenüber Fürsten oder gegenüber Gott
Diese Frage mag auf den ersten Blick überflüssig erscheinen. Denn wer wollte bezweifeln, was alle Christen seit jeher als unerschütterlich geglaubt haben – dass Gott ohne Ausnahme zu gehorchen ist, und Königen nur insoweit, als sie nichts gebieten, was dem Gesetz Gottes widerspricht?
Warum sonst hätten die Apostel gesagt: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“?
Da allein der Wille Gottes immer gerecht ist, der menschliche Wille aber oft unrecht tut, folgt daraus: Gottes Gebot gilt ohne Einschränkung; der Befehl der Menschen gilt nur, solange er mit dem göttlichen übereinstimmt.
Nur jene Reiche sind fest gegründet, in denen der Tempel Gottes steht – ja, die selbst Gottes Tempel sind. Wahrhaft Könige sind die, die mit Gott herrschen; denn durch ihn allein herrschen Könige.
Was für eine tierische Torheit ist es also, zu meinen, ein Staat könne nur bestehen, wenn man Gott ausschließt und seinen Tempel zerstört! Aus solchem Wahn entstehen tyrannische Unternehmungen, das unglückliche Ende vieler Könige und das Elend der Völker.
Wenn diese Schmeichler wüssten, was für ein Unterschied besteht zwischen Gott und Cäsar, zwischen dem König aller Könige und einem menschlichen König, zwischen dem Herrn und seinem Vasallen, und welche Abgaben dieser Herr von seinen Dienern fordert und welche Gewalt er Königen über seine Untertanen gewährt – dann würden sich nicht so viele Fürsten unterfangen, das Reich Gottes zu stören. Dann müssten sie nicht erleben, wie Gott sie selbst, mitten in ihrer Stärke, vom Thron stößt, und die Völker unter ihren Füßen zertreten werden.
Darum ist es Aufgabe der Fürsten, zu wissen, wie weit ihre Macht reicht; und Pflicht der Untertanen, zu wissen, worin sie gehorchen dürfen – damit nicht beide, der eine durch Übergriff, der andere durch blinden Gehorsam, vor dem höchsten Richter schuldig werden.
Der Zweck dieser Frage, die die Heilige Schrift selbst beantwortet, ist folgender:
Sind Untertanen verpflichtet, einem König zu gehorchen, wenn er etwas befiehlt, das gegen das Gesetz Gottes steht?
Mit anderen Worten: Wem gebührt in solchem Fall der Gehorsam – Gott oder dem König?
Gott regiert aus eigener Macht, Könige durch Ableitung von ihm.
Gott herrscht aus sich selbst; Könige herrschen von Gott her.
Gottes Herrschaft ist ursprünglich; die der Könige ist abgeleitet.
Daraus folgt:
Gottes Herrschaft kennt keine Grenzen; die der Könige hat feste Schranken.
Gottes Macht ist unendlich; die der Könige begrenzt.
Gottes Reich umfasst alle Orte; das der Könige bleibt auf ihr Land beschränkt.
Gott hat Himmel und Erde aus dem Nichts geschaffen; darum ist er mit Recht der wahre Eigentümer beider.
Alle Bewohner der Erde leben von ihm – sie sind seine Pächter und Verwalter.
Alle Fürsten der Welt sind seine Lehensleute, verpflichtet, ihr Reich als Lehen aus seiner Hand zu empfangen und es nach seinem Willen zu verwalten.
Kurz: Gott allein ist der Herr und Eigentümer; alle Menschen, welcher Würde sie auch seien, sind seine Diener und Verwalter. Je höher ihre Stellung, desto größer ihre Rechenschaft vor ihm.
Wenn wir bedenken, was die Pflicht eines Vasallen ist, so erkennen wir:
Was man von ihm sagt, gilt ebenso vom König.
Der Vasall empfängt sein Lehen mit der Aufgabe, seinem Herrn im Krieg zu dienen.
So wird auch der König von Gott, dem König aller Könige, eingesetzt, um seinem Volk Recht zu schaffen und es gegen Feinde zu verteidigen.
Der Vasall empfängt Gesetze und Bedingungen;
so gebietet Gott dem König, seine Gebote zu beachten und sie stets vor Augen zu haben –
mit der Verheißung, dass er und seine Nachkommen lange herrschen werden, wenn sie gehorsam bleiben,
und mit der Warnung, dass ihr Reich kurz sein wird, wenn sie sich auflehnen.
Der Vasall schwört seinem Herrn Treue;
so verspricht der König feierlich, nach Gottes Gesetz zu regieren.
Und wie der Vasall sein Lehen verliert, wenn er Treubruch begeht,
so verliert auch der König sein Recht und oft sein Reich, wenn er Gott verachtet,
mit dessen Feinden gemeinsame Sache macht und Treuebruch begeht gegen die königliche Majestät Gottes.
Dies zeigt sich noch deutlicher in dem Bund, den Gott mit Königen schließt.
Er ehrt sie so sehr, dass er sie seine „Bundesgenossen“ nennt.
Bei der Einsetzung eines Königs gibt es zwei Bünde:
- den Bund zwischen Gott, dem König und dem Volk,
damit das Volk Gottes Volk bleibe; - den Bund zwischen König und Volk,
dass das Volk treu gehorche und der König gerecht regiere.
So wie aufrührerische Vasallen, die sich das Reich anmaßen wollen, nach allen Gesetzen des Landes Verräter heißen und ausgerottet werden,
so sind auch jene schuldig, die Gottes Gesetz missachten oder die verfolgen, die ihm treu bleiben.
Denn wie Gott die Könige fast auf dieselbe Weise in ihr Reich einsetzt, wie ein Herr seine Vasallen in ihr Lehen einweist,
so müssen auch die Könige als Gottes Vasallen gelten –
und verdienen es, ihres Lehens beraubt zu werden, wenn sie Treuebruch begehen,
so wie untreue Vasallen ihr Gut verlieren.
Fazit:
Wenn Gott der oberste Herr ist und der König sein Vasall –
wer wollte da leugnen, dass man dem Herrn mehr gehorchen muss als dem Vasallen?
Wenn Gott das eine befiehlt und der König das Gegenteil –
wer dürfte den einen „Rebellen“ nennen, der Gott gehorcht und dem König widerspricht?
Im Gegenteil:
Rebell ist der, der Gott ungehorsam ist,
und Knecht des Unrechts, der den König gehorcht, wenn er verbietet, Gott zu gehorchen.
Wenn also Gott uns aufruft, in seinen Dienst zu treten,
und der König zugleich einen entgegengesetzten Befehl gibt –
wer wäre so blind, nicht zu erkennen, wem man folgen muss?
Darum gilt:
Wer einem König gehorcht, der gegen Gott befiehlt,
macht sich selbst zum Rebellen gegen Gott.
Denn wie man keinen Bürger loyal nennen würde,
der für einen untergeordneten Herrn gegen den rechtmäßigen König kämpft,
so ist auch der kein guter Christ,
der dem Befehl eines Fürsten folgt, wenn dieser dem Befehl Gottes widerspricht.
So trifft ihn der Fluch des Propheten Micha,
der im Namen Gottes alle verflucht, die den gottlosen Geboten von Königen folgen.
Das Gesetz Gottes, verstanden in den zwei Tafeln, die Mose empfing,
setzt die Grenzen der königlichen Gewalt fest.
Die erste Tafel lehrt, was wir Gott schulden;
die zweite, was wir unserem Nächsten schulden.
Beide zusammen fassen Frömmigkeit, Gerechtigkeit und Liebe in eins –
und das Evangelium hebt diese Gebote nicht auf, sondern bestätigt sie.
Die erste Tafel hat Vorrang – sowohl in Ordnung als in Würde.
Wenn also ein Fürst befiehlt, einen Unschuldigen zu töten, zu rauben oder zu unterdrücken,
so wird kein Mensch, der ein Gewissen hat, solch ein Gebot ausführen.
II. Rechtmäßiger Widerstand gegen Fürsten – zur Verteidigung des göttlichen Gesetzes
Diese Frage scheint auf den ersten Blick gefährlich und heikel. Denn mit Fürsten, die Gott fürchten, wird man selten Mühe haben; aber bei jenen, die keinen anderen Herrn als sich selbst anerkennen, ist schon das Ansprechen dieses Themas gefährlich. Darum haben sich nur wenige je getraut, darüber offen zu sprechen.
Doch die Frage bleibt:
Ist es erlaubt, einem Fürsten Widerstand zu leisten, wenn er das Gesetz Gottes verletzt, die Kirche zerstört oder ihre Wiederherstellung hindert?
Wenn wir uns an die Heilige Schrift halten, gibt sie selbst die Antwort.
Denn war es dem Volk Israel erlaubt – ja, sogar geboten – in solchem Fall zu handeln, dann kann dasselbe Recht keinem christlichen Volk abgesprochen werden.
1. Wer darf einen König zur Rechenschaft ziehen?
Wenn ein König gegen Gott sündigt und Unheil über das Land bringt –
wer darf ihn strafen?
Nur das ganze Volk, dem er bei seiner Einsetzung Treue geschworen hat,
so wie auch das Volk ihm Gehorsam versprach.
Denn die Schrift berichtet, dass König Josia, als er fünfundzwanzig Jahre alt war,
mit dem ganzen Volk einen Bund mit dem Herrn schloss:
König und Volk versprachen gemeinsam, Gottes Gebote zu halten.
Und zur Bestätigung dieses Bundes zerstörten sie sofort die Götzen Baals und Ascheras.
Wer also die Bibel aufmerksam liest,
findet viele solcher Beispiele:
Wenn der König vom Bund abwich, rief Gott Propheten oder das Volk selbst auf,
ihn zu mahnen, zu widerstehen, zu richten.
2. Ist das Volk ein „Tier mit vielen Köpfen“?
Hier kommt gewöhnlich der Einwand:
„Wollt ihr also, dass das ganze Volk – dieses ungestüme, unvernünftige Tier mit vielen Köpfen –
sich anmaßt, die Angelegenheiten des Staates zu lenken?
Was könnte dabei herauskommen außer Aufruhr und Chaos?“
Aber wenn wir von „dem ganzen Volk“ sprechen,
meinen wir nicht die ungeordnete Menge,
sondern diejenigen, die im Namen des Volkes Autorität tragen –
die gesetzlich eingesetzten Magistrate und Vertreter der Stände.
Diese sind von Gott und dem Volk dazu berufen, das Reich mit dem König gemeinsam zu tragen,
seine Macht zu zügeln, wenn sie übergreift,
und das Wohl des Landes zu wahren.
Die Bibel zeigt uns dieses Muster klar:
Israel hatte siebzig Älteste, die Moses auf Gottes Geheiß wählte –
Männer aus den Stämmen, Häupter von Familien, Richter, Hauptleute.
Sie bildeten das geistliche und politische Rückgrat des Volkes.
Wenn also in Israel „ganz Juda“ oder „das ganze Volk“ sich versammelte,
meint die Schrift damit die Vertreter des Volkes,
nicht jede einzelne Person.
Dasselbe gilt für alle rechtlich geordneten Staaten:
die Fürsten, die Beamten der Krone, die Edlen, die Deputierten der Provinzen –
sie bilden zusammen die gesetzliche Versammlung der Stände,
das, was man in verschiedenen Ländern „Parlament“, „Reichstag“ oder „Kapitelsversammlung“ nennt.
In diesen Körperschaften liegt die Aufgabe,
Unrecht zu verhindern und das Recht zu schützen –
auch gegen den eigenen König, wenn dieser Unrecht tut.
3. Der rechtmäßige Zusammenschluss der Stände
Wie das Konzil von Basel und das von Konstanz beschlossen haben,
dass das Allgemeine Konzil über dem Papst steht,
so gilt auch:
das Gesamtgremium steht über dem Einzelnen,
der seine Vollmacht von diesem Gremium empfängt.
Der Bischof steht unter dem Kapitel,
der Rektor unter der Universität,
der Präsident unter dem Gerichtshof,
der König unter dem Reich, das ihn eingesetzt hat.
Denn wer seine Gewalt von einer Gemeinschaft empfängt,
steht dieser Gemeinschaft untergeordnet,
auch wenn er über jedem Einzelnen steht.
Darum dürfen sich die führenden Männer eines Landes –
Fürsten, Richter, Stadtoberhäupter –
im Namen des Ganzen verbinden,
wenn sie das Gemeinwohl schützen müssen.
So wie ein Vormund dafür verantwortlich ist,
dass das Gut seines Mündels nicht verloren geht,
und zur Rechenschaft gezogen wird, wenn er es vernachlässigt,
so sind auch diese Männer als Vormünder und Hüter des Volkes verpflichtet,
dessen Rechte und Leben zu bewahren.
Versäumen sie dies,
werden sie von Gott und vom Gesetz zur Verantwortung gezogen.
Darum ist es recht und notwendig,
dass sich die Häupter des Volkes zu einem Bund zusammenschließen,
wenn der Fürst das Recht bricht oder den Glauben verfolgt.
Sie handeln nicht aus Aufruhr,
sondern als gesetzliche Vertreter des Ganzen.
Was die Mehrheit der Besten und Gesetzlichen tut,
gilt als Tat des Volkes selbst.
Fazit des zweiten Teils:
Es ist nicht der Pöbel, der widersteht,
sondern die rechtmäßigen Träger der öffentlichen Verantwortung.
Sie stehen im Bund mit Gott und dem Volk.
Wenn der König diesen Bund verletzt,
sind sie nicht Aufrührer, sondern Treuhänder des göttlichen Rechts.
III. Könige – vom Volk eingesetzt
Wir haben bereits gesehen:
Es ist Gott, der Könige beruft und auswählt,
der sie einsetzt und ihnen das Reich überträgt.
Aber zugleich ist es das Volk, das sie einsetzt,
ihnen das Zepter in die Hand legt
und die Wahl durch seine Zustimmung bestätigt.
Gott hat es so geordnet,
damit die Könige erkennen,
dass sie ihre Macht – nach Gott – vom Volk empfangen.
Denn wer aus dem Volk erhoben wird,
soll wissen: Er ist nicht aus besserem Stoff gemacht als die, über die er regiert.
Er wird erhoben, nicht um über Vieh zu herrschen,
sondern über Menschen,
die mit ihm aus demselben Staub geschaffen sind,
und deren Stimmen ihn – gleichsam auf ihren Schultern – zum Thron tragen.
Darum soll er auch das Gewicht des Gemeinwesens
auf seinen eigenen Schultern tragen.
1. Der Bund in Israel als Vorbild
Als das Volk Israel einen König verlangte,
gab Gott selbst eine Königsordnung –
nachzulesen im 5. Buch Mose, Kapitel 17:
„Wenn du in das Land kommst, das der Herr, dein Gott, dir gibt,
und sprichst: Ich will einen König über mich setzen, wie alle Nationen um mich her –
so sollst du den einsetzen, den der Herr, dein Gott, erwählen wird,
aus der Mitte deiner Brüder.“
Hier ist deutlich unterschieden:
Die Wahl kommt von Gott – die Einsetzung vom Volk.
2. Beispiel: Saul
Wie geschah das praktisch?
Die Ältesten Israels – also die Vertreter der Stämme,
die Hauptleute über Tausende und Hunderte,
die Richter und Familienoberhäupter –
kamen zu Samuel nach Rama.
Sie wollten die Herrschaft der Söhne Samuels nicht länger ertragen,
die sich als ungerecht erwiesen hatten,
und baten um einen König.
Samuel suchte den Rat des Herrn,
und Gott erwählte Saul.
Samuel salbte ihn und vollzog damit den göttlichen Teil der Berufung.
Aber erst danach wurde das Volk versammelt – in Mizpa –,
wo durch Losentscheid die Reihenfolge bestätigt wurde:
zuerst der Stamm Benjamin, dann die Familie Matri, dann Saul selbst.
So wurde also der von Gott Erwählte
durch die Zustimmung des Volkes bestätigt und eingesetzt.
Und noch einmal – nach Sauls erstem Sieg über die Ammoniter –
ließ Samuel das Volk in Gilgal zusammenkommen,
um Saul öffentlich zu bestätigen und zu bekrönen.
Gott erwählt –
aber das Volk setzt ein.
So ist der Bund vollständig.
3. Kein König ohne Volk
Kein Mensch wird mit einer Krone auf dem Kopf geboren.
Keiner trägt ein Zepter aus dem Mutterleib.
Kein König kann existieren ohne Volk;
aber das Volk kann sehr wohl ohne König bestehen.
Das Volk war da, bevor Könige waren.
Darum müssen Könige vom Volk konstituiert sein –
und nicht umgekehrt.
Selbst in Erbreichen gilt dies im Grundsatz weiter:
Ein Sohn wird nicht König automatisch,
sondern erst, wenn das Volk ihn bestätigt,
ihn salbt, ihm das Reich übergibt.
Die Erbfolge mag den Anspruch regeln –
doch die Anerkennung liegt beim Volk.
Darum haben selbst christliche Königreiche,
die als „erblich“ gelten,
diese Ordnung bewahrt:
Der neue König wird öffentlich eingesetzt und gesalbt
durch die Fürsten, Bischöfe oder Kronbeamten,
die den Leib des Volkes vertreten.
So empfängt der König sein Amt nicht nur von Geburt,
sondern durch die Hand des Bundes.
4. Zusammenfassung
Gott erwählt,
das Volk setzt ein.
Gott gibt das Recht,
das Volk gibt die Ausführung.
Die Würde des Königs beruht auf diesem doppelten Fundament:
göttlicher Berufung – und volklicher Beauftragung.
Darum bleibt er immer beides:
Diener Gottes und Treuhänder des Volkes.
Verachtet er eines dieser beiden Ämter,
verliert er beide.
IV. Das Volk über dem König
Wenn das Volk den König wählt und einsetzt,
folgt daraus:
Das Volk steht über dem König.
Denn wer einen anderen einsetzt,
ist ihm auch übergeordnet.
Und wer seine Gewalt von einem anderen empfängt,
ist geringer als der, der sie verleiht.
So wie Potiphar Joseph über sein Haus setzte,
Nebukadnezar Daniel über Babylon,
Darius über seine Statthalter –
so setzt auch das Volk den König ein,
damit er die Gemeinschaft verwalte.
Darum nannten sich gute Könige selbst „Diener des Volkes“.
Und selbst die schlechten prahlten mit dieser Bezeichnung –
denn lange Zeit wagte kein römischer Kaiser,
sich „Herr“ nennen zu lassen,
es sei denn, er war ein Tyrann wie Nero oder Caligula.
1. Der König ist für das Volk da
Könige wurden nicht geschaffen,
damit einige wenige in Macht und Überfluss leben,
sondern damit das Wohl der Vielen gewahrt werde.
Es kann nicht sein,
dass hundert Menschen geboren werden,
um über Hunderttausende zu herrschen.
Vielmehr gilt:
Diese Hundert sind um der Vielen willen da.
Wie der Schiffsbesitzer den Steuermann einsetzt,
damit er das Schiff führt und Gefahren meidet –
so setzt das Volk den König ein,
damit er das Schiff des Staates sicher lenkt.
Der Steuermann ist nicht der Eigentümer,
sondern ein Diener in hoher Stellung.
So ist auch der König:
Er dient dem Volk –
wenn er recht regiert.
2. Ohne das Volk fällt der König
Darum ist das Volk dem König,
was der Boden dem Baum ist.
Trennt man die Wurzeln –
fällt der Stamm.
Lässt das Volk den König fallen,
stürzt er,
mag er auch noch so mächtig erscheinen.
Nimmt man ihm die Augen, Ohren und Hände,
die das Volk ihm leiht,
so ist er blind, taub und machtlos.
Wie der gewaltige Koloss von Rhodos fällt,
wenn man ihm den Sockel nimmt,
so fällt der König,
wenn ihm das Volk entzogen wird.
Darum:
Der König besteht durch das Volk
und für das Volk.
Er ist groß,
solange er den Bund wahrt;
er ist nichts,
wenn er ihn bricht.
3. Die Beamten des Reiches – Vertreter des Volkes
Das gilt nicht nur vom Volk als Ganzem,
sondern ebenso von jenen,
die es rechtmäßig vertreten:
die Beamten des Reiches,
die Fürsten,
die Stände.
Sie heißen nicht umsonst
Diener der Krone,
nicht Diener des Königs.
Denn der König kann seine eigenen Diener einsetzen und entlassen –
aber die Diener des Reiches
empfangen ihr Amt vom Volk,
nicht vom König.
Darum bleiben sie auch nach dem Tod des Königs im Amt;
ihr Auftrag kommt von der Gemeinschaft,
nicht von der Person des Herrschers.
Sie sollen wachen,
dass der König dem Bund nicht untreu wird;
sie sollen warnen,
wenn er die Rechte des Volkes verletzt;
und sie sollen handeln,
wenn er den Bund bricht.
4. König und Räte – gemeinsam, aber nicht gleich
In der Staatsordnung stehen diese Männer
in einem zweifachen Verhältnis:
- Als Einzelne sind sie dem König untergeordnet,
weil er das Haupt der Verwaltung ist. - Als Ganzes, in gemeinsamer Versammlung,
sind sie über ihm,
weil sie die Majestät des Volkes vertreten.
Der König ist dann Präsident unter Gleichen –
der Erste in Rang,
nicht der Erste im Recht.
Seine Würde besteht nicht darin,
dass er über den Gesetzen steht,
sondern dass er ihr erster Hüter ist.
Fazit:
Das Volk steht über dem König,
weil es ihn setzt,
ihn trägt,
und ihn gerichtet weiß unter Gott.
Der König ist Diener,
nicht Eigentümer des Staates.
Er regiert unter dem Gesetz Gottes
und unter der Treue des Bundes.
Wenn er diesen Bund wahrt,
dient er Gott.
Wenn er ihn bricht,
widersteht ihm Gott –
und das Volk darf nicht Beihilfe leisten zum Unrecht.
V. Warum Könige geschaffen wurden
Wenn Könige vom Volk eingesetzt werden und über dem Volk Gott selbst steht,
so müssen wir fragen:
Wozu überhaupt wurden Könige geschaffen?
Denn das Ziel einer Ordnung zeigt, ob sie gerecht ist oder entartet.
1. Die natürliche Freiheit des Menschen
Von Natur lieben Menschen die Freiheit und hassen die Knechtschaft.
Sie wurden geschaffen, um zu regieren, nicht, um sich knechten zu lassen.
Darum unterwirft sich niemand gern einem anderen,
es sei denn aus vernünftigem Nutzen und zu einem höheren Zweck.
Wie das Pferd, das zuvor frei auf der Weide lief,
erst dann den Reiter trägt,
wenn es dadurch einen stärkeren Feind bezwingen kann –
so hat sich der Mensch nur deshalb Regierenden unterstellt,
weil er darin Schutz, Ordnung und Gerechtigkeit erhoffte.
Könige wurden also nicht eingesetzt,
damit sie auf Kosten anderer leben,
noch damit sie den Schweiß des Volkes zu ihrem Vergnügen verwenden,
sondern damit sie Recht und Frieden sichern
und das Gemeinwohl schützen.
2. Die Pflicht des Königs: Schutz und Recht
Darum gilt:
Ein König ist nicht dazu da, zu herrschen, um zu herrschen,
sondern um zu dienen, indem er herrscht.
Wie der Hirte nicht um seiner selbst willen über die Herde gesetzt ist,
sondern um die Herde zu hüten,
so wird der König eingesetzt,
damit niemand den Schwachen unterdrücke
und kein Feind das Land verderbe.
Der heilige Augustin sagt:
„Herrscher heißen diejenigen mit Recht,
die für das Wohl anderer sorgen –
wie der Mann für die Frau,
der Vater für die Kinder.“
Wer so regiert, ist in Wahrheit nicht Herr,
sondern Diener in königlicher Pflicht.
Denn er sucht nicht Macht, sondern Verantwortung.
3. Regierung ist Dienst, nicht Zierde
Darum ist die Königswürde kein Vorrecht,
sondern ein Amt.
Sie ist kein Ruhekissen,
sondern eine Last.
Nicht Freisein von Mühe,
sondern Gebundensein an Pflicht.
Die alten Weisen sagten:
„Wenn man wüsste,
welch ein Dorn die Königskrone ist,
man ließe sie lieber liegen,
selbst wenn sie zu den Füßen läge.“
Denn Regieren heißt:
für Recht sorgen,
Streit schlichten,
Kriege führen,
Gefahren tragen,
das eigene Leben vor dem Volk einsetzen.
Nur darum trägt die Krone einen Glanz –
damit die Last erträglich werde.
4. Ursprung der Herrschaft: das Bedürfnis nach Recht
Als in der Frühzeit der Menschheit
das Wort „mein“ und „dein“ in die Welt kam,
entstanden Streit und Unrecht.
Die Reichen begannen, die Armen zu bedrücken;
Nachbarn führten Krieg um Felder und Grenzen.
Da erkannte das Volk:
Es braucht jemanden,
der Recht spricht und das Schwert gegen Räuber und Gewalttäter führt.
Darum setzten sie Richter und Führer ein –
nicht, um Herren zu haben,
sondern um Schutz vor Unrecht zu gewinnen.
So entstanden Könige:
zuerst als Richter im Frieden,
dann als Feldherren im Krieg.
Sie sollten abwehren, nicht unterwerfen;
schützen, nicht verzehren;
ordnen, nicht besitzen.
5. Die ursprüngliche Aufgabe des Königs
Ein König ist eingesetzt,
- um im Innern Gerechtigkeit zu wahren,
- und nach außen das Land zu verteidigen.
Er soll verhindern,
dass Feinde einfallen
und dass im Innern Tyrannei oder Ausschweifung
das Volk verderben.
Vor allem aber soll er
die Frömmigkeit schützen
und den Götzendienst fernhalten.
Denn ein Reich, das Gott verwirft,
zerfällt –
nicht durch äußere Feinde,
sondern durch sein eigenes Herz.
6. Fazit
Könige wurden also geschaffen,
damit Gerechtigkeit und Gottesfurcht im Volk erhalten bleiben.
Sie sind Gottes Diener zum Guten,
nicht Herren über Gewissen und Leben.
Ein König, der diese Berufung verkehrt,
der das Recht beugt,
der den Gerechten bedrückt und den Gottlosen schützt,
verliert das Wesen seines Amtes.
Er bleibt ein Herrscher dem Namen nach,
aber er ist kein König mehr im Sinne Gottes.
VI. Stehen Könige über dem Gesetz?
Wir müssen nun noch einen Schritt weitergehen.
Darf der König – der oberste Richter im Land – nach eigenem Willen entscheiden,
oder ist auch er an Gesetz und Recht gebunden?
Mit anderen Worten:
Ist der König Herr über das Gesetz – oder steht er selbst unter dem Gesetz?
1. Das Gesetz – Gabe Gottes, Maß aller Macht
Ein alter Weiser sagte:
„Das Gesetz zwingt auch jene zum Gehorsam, die sonst die Tugend verachten;
es bringt Ordnung in den Krieg und Glanz in die Gerechtigkeit.“
Pausanias, der Spartaner, drückte es so aus:
„Die Gesetze sollen befehlen, die Menschen sollen gehorchen.“
Und König Agesilaus sagte:
„Jeder Befehlshaber steht unter dem Befehl der Gesetze.“
Damit ist schon fast alles gesagt.
Denn von Anfang an suchten die Menschen nach Rechtsprechung für ihre Streitigkeiten.
Solange sie gerechte Männer fanden, ließen sie sich von ihnen richten.
Doch weil solche Männer selten waren,
wurden Gesetze geschaffen –
damit sie alle in gleicher Weise ansprechen
und nicht die Laune des Richters über das Recht entscheidet.
2. Der König – Hüter, nicht Herr des Gesetzes
Darum bestimmte man:
Der König solle der Hüter und Vollstrecker dieser Gesetze sein –
nicht ihr Herr, sondern ihr Diener.
Da das Gesetz nicht jeden Einzelfall vorhersehen kann,
darf der König im Zweifel entscheiden,
aber nur nach derselben Gerechtigkeit, aus der die Gesetze selbst stammen.
Um zu verhindern, dass er eigenmächtig urteilt,
gab man ihm Ratgeber und Mitregenten,
die ihn an Recht und Ordnung erinnern sollten.
So steht der König unter der Autorität des Gesetzes,
das er zu wahren geschworen hat.
3. Die Tyrannei des Eigenwillens
Nichts ist dem Königtum schändlicher,
als das, was der Dichter verspottete:
„Ich will – ich befehle – mein Wille sei das Gesetz.“
Wer so spricht, zerstört die Grundlage des Rechts.
Denn das Gesetz ist wie Maß und Waage des Reiches.
Wer sich über die Waage stellt,
macht jedes Maß wertlos.
So wie ein Landmesser, der seinen Maßstab verachtet,
oder ein Steuermann, der lieber nach Laune als nach dem Kompass fährt,
so ist ein König töricht, der ohne Gesetz regieren will.
4. Das Gesetz – die Seele des Königtums
Das Gesetz ist die Seele des Königs:
es gibt seinem Amt Bewegung, Sinn und Leben.
Der König ist nur das Werkzeug,
durch das das Gesetz seine Kraft entfaltet.
Darum ist es weit vernünftiger,
dem Gesetz zu gehorchen als dem bloßen Menschen.
Denn das Gesetz ist gesammelte Weisheit vieler,
während der Mensch – sei er noch so klug –
fehlerhaft und verführbar bleibt.
Das Gesetz ist Vernunft und Gerechtigkeit,
frei von Zorn, Ehrgeiz, Hass oder Parteilichkeit.
5. Folgen, wenn der König über dem Gesetz steht
Wenn das Wohl des Reiches vom Gesetz abhängt,
und das Gesetz der Willkür eines Einzelnen unterworfen wird,
kann kein Reich Bestand haben.
Denn was geschieht,
wenn der König – wie es manche gegeben hat –
den Verstand verliert,
zeitweise oder dauerhaft?
Soll dann auch das Reich dem Wahnsinn folgen?
Nur wenn das Gesetz über dem König steht,
kann das Reich sicher bestehen.
Darum:
Der König ist dem Gesetz ebenso verpflichtet
wie der Diener seinem Herrn.
Wer also Gott und Gesetz mehr gehorcht als dem König,
ist kein Aufrührer,
sondern ein Gerechter.
6. Das Volk – keine Sklaven, sondern Brüder
Denn die Untertanen sind keine Sklaven des Königs.
Sie sind weder Kriegsgefangene noch Eigentum, das man kaufen kann.
Sie sind seine Brüder, wie die Schrift sagt:
„Erhebe dein Herz nicht über deine Brüder,
aus deren Mitte du gewählt bist“ (5. Mose 17,20).
Darum folgert der Rechtsgelehrte Bartolus zu Recht:
Ein König soll seine Untertanen behandeln wie Brüder, nicht wie Knechte.
Und König David scheute sich nicht, sein Volk „meine Brüder“ zu nennen.
Die alten Könige Israels trugen den Titel Abimelech – „mein Vater, der König“ –,
ein Name, der Fürsorge und Zuneigung ausdrückt.
7. Macht, die auf Liebe gründet
Wie Gott, der uns täglich Güte erweist,
so soll auch der König sein Volk durch Liebe regieren, nicht durch Furcht.
Denn Furcht ist ein schlechter Wächter der Macht.
Wer durch Angst herrscht,
wird gehasst,
und was man hasst,
wünscht man zu Fall.
Nur die Liebe der Untertanen
macht ein Reich dauerhaft und stark.
Ein König, der seine Untertanen als Brüder liebt,
lebt sicher selbst unter Gefahren.
Ein Tyrann, der sie wie Sklaven behandelt,
lebt in ständiger Angst –
gleich einem Herrn, der allein unter vielen Feinden wohnt.
Darum haben fast alle Tyrannen,
die ihre Untertanen hassten,
durch deren Hand ihr Ende gefunden.
Die Untertanen guter Könige hingegen
achten deren Leben wie ihr eigenes.
Fazit:
Der König steht unter dem Gesetz,
nicht über ihm.
Er herrscht nicht als Eigentümer,
sondern als Verwalter des göttlichen Rechts.
Er soll nicht Furcht säen,
sondern Vertrauen.
Nicht Sklaven halten,
sondern Brüder schützen.
So wird die Krone nicht Zeichen der Macht,
sondern Symbol des Dienstes.
VII. Untertanen sind keine Sklaven – Herrschaft als Bund und Vertrag
Wir haben bereits erkannt:
Der König steht unter dem Gesetz.
Nun zeigt sich, dass auch das Verhältnis zwischen König und Volk nicht einseitig ist,
sondern auf gegenseitigem Bund beruht – einem Vertrag, der vor Gott geschlossen wird.
1. Zwei Bünde: mit Gott und mit dem Volk
Bei der Einsetzung eines Königs werden zwei Bündnisse geschlossen:
- Der göttliche Bund – zwischen Gott, dem König und dem Volk.
Der König verpflichtet sich, Gott zu dienen, sein Gesetz zu achten und seine Ehre zu fördern.
Dieser Bund betrifft die Frömmigkeit. - Der bürgerliche Bund – zwischen König und Volk.
Der König verpflichtet sich, gerecht zu regieren,
und das Volk verspricht, treu zu gehorchen,
solange der König gerecht regiert.
Dieser Bund betrifft die Gerechtigkeit.
Im ersten Bund ist Gott der unmittelbare Zeuge und Richter;
im zweiten Bund ist das Volk der Treuhänder und Hüter.
2. Der Vertrag bestätigt durch die Schrift
Die Heilige Schrift zeigt das immer wieder:
- Als Saul König wurde, gab man ihm die „Königsordnung“ –
das Gesetz, nach dem er regieren sollte (1. Sam 10,25). - David schloss in Hebron einen Bund mit allen Ältesten Israels vor dem Herrn (2. Sam 5,3).
- Joas wurde erst nach einem Bund mit dem Volk in Gegenwart Gottes zum König gekrönt (2. Kön 11,17).
- Josia erneuerte diesen Bund, als er das Buch des Gesetzes fand (2. Kön 23,3).
In allen Fällen gilt:
Das Volk machte den König,
und der König wurde erst durch den Eid der Treue zu Gottes Gesetz rechtmäßiger Herrscher.
3. Die rechtliche Struktur des Bundes
Der Bund ist gegenseitig.
Das Volk stellt die Bedingung:
„Wirst du gerecht regieren und das Gesetz halten?“
Der König antwortet:
„Ich will es tun.“
Erst dann spricht das Volk:
„So wollen wir dir gehorchen.“
Der König schwört also unbedingt;
das Volk unter Bedingung.
Erfüllt der König seine Verpflichtung nicht,
so erlischt die Pflicht des Volkes –
denn kein Eid bindet zum Unrecht.
Dieser Grundsatz entspricht dem Naturrecht und dem biblischen Bundedenken.
Denn Gott selbst bindet seine Verheißungen an Bedingungen des Gehorsams:
„Wenn du meine Gebote hältst, so wirst du leben“ (5. Mose 30,16).
4. Wenn der König den Bund bricht
Bricht der König diesen Bund,
verliert er den Anspruch auf Gehorsam.
Ein solcher Fürst ist perfidus – ein Treubrüchiger,
kein König, sondern ein Tyrann.
Denn wie ein Lehnsherr das Recht auf sein Gut verliert,
wenn er seinen Vasallen betrügt,
so verliert auch der König sein Recht,
wenn er das Volk verrät, dessen Schutz ihm anvertraut ist.
Die alten Gesetze sagten:
„Wer seine Treuepflicht verletzt, verwirkt sein Lehen.“
Darum darf das Volk, das seinen Eid auf einen gerechten König geleistet hat,
nicht als eidbrüchig gelten,
wenn es einem ungerechten König den Gehorsam verweigert.
Der Treubruch liegt beim König, nicht beim Volk.
5. Keine bindende Pflicht zum Unrecht
Was, wenn ein Volk mit Gewalt gezwungen wird,
einem Tyrannen zu schwören?
Ein solcher Eid ist nichtig.
Denn ein unter Zwang erzwungenes Versprechen
bindet weder nach göttlichem noch nach natürlichem Recht.
Kein Gesetz kann verlangen,
dass man sich selbst zum Werkzeug der eigenen Zerstörung macht.
Darum ist es widersinnig zu behaupten,
man sei „aus Pflicht“ gebunden,
dem zu dienen, der Gott und Gerechtigkeit zerstört.
6. Konsequenz: gegenseitige Verantwortung
Der Bund zwischen König und Volk ist also ein gegenseitiges Treueverhältnis:
- Der König schuldet dem Volk Recht und Schutz.
- Das Volk schuldet dem König Gehorsam, solange er Recht und Schutz wahrt.
Dieser Bund kann durch kein menschliches Gesetz aufgehoben,
durch kein Schwert erzwungen,
durch keine Willkür annulliert werden.
Denn er steht unter Gottes Augen –
und wo einer der Partner ihn wissentlich bricht,
tritt der andere rechtmäßig aus der Bindung.
7. Schlussfolgerung
Die Herrschaft des Königs ist kein Besitz, sondern ein Auftrag.
Sie gründet nicht auf Gewalt, sondern auf Vertrag.
Sie lebt vom gegenseitigen Vertrauen, nicht von Angst.
Darum:
- Wer als König gerecht regiert, ist Gottes Diener.
- Wer als König den Bund bricht, ist Gottes Feind.
- Und wer als Volk am Unrecht mitwirkt, ist nicht gehorsam, sondern mitschuldig.
🟫 Bibliographischer Nachweis
Brutus, Stephen Junius [Pseud. für Philippe Duplessis-Mornay oder Hubert Languet]:
A Defence of Liberty Against Tyrants. Or, Of the Lawful Power of the Prince over the People, and of the People over the Prince.
Originally published anonymously as Vindiciae contra Tyrannos: sive, de Principis in Populum, Populique in Principem, legitima potestate (1579).
English translation from the Latin and French, London: Richard Baldwin, 1689.Übersetzt ins Deutsche durch [Andreas Schnebel], 2025.
Textgrundlage: Public Domain Edition (nlnrac.org / Internet Archive).
Sprachgestalt: reformatorisches Deutsch im Geist der calvinistisch-hugenottischen Widerstandstheologie.