JD Vance trifft ins Schwarze – und legt den Finger in eine offene Wunde. Die Kriminalisierung von Meinungsäußerungen durch Gesetze wie § 188 StGB ist ein direkter Angriff auf die Meinungsfreiheit und damit auf eine der zentralen Säulen einer freien Gesellschaft. Die Aussagen von Vance, insbesondere die Warnung vor einer „orwellschen“ Entwicklung in Europa und den USA, verdeutlichen das Grundproblem: Eine Politik, die Sprache reguliert, schafft keinen gesellschaftlichen Frieden, sondern verstärkt Misstrauen und politische Zensur. Doch das Problem geht tiefer: Deutschland kennt im Gegensatz zu den USA keine absolute Redefreiheit. Eine Vielzahl von Einschränkungen setzt den Diskurs unter staatliche Kontrolle – die Sonderregelungen für Aussagen über das Dritte Reich sind dabei nur die Spitze des Eisbergs. Selbst einfache persönliche Beleidigungen können strafrechtlich verfolgt werden.
Die bestehenden Beleidigungsparagraphen im deutschen Strafrecht
Deutschland kennt eine Reihe von Gesetzen, die Beleidigungen und ehrverletzende Äußerungen unter Strafe stellen:
- § 185 StGB – Beleidigung: Strafen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei öffentlichen Beleidigungen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
- § 186 StGB – Üble Nachrede: Behauptung oder Verbreitung nicht erweislich wahrer Tatsachen mit rufschädigender Wirkung; Strafen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
- § 187 StGB – Verleumdung: Wissentlich unwahre Tatsachenbehauptungen zum Schaden einer Person; Strafen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
- § 188 StGB – Beleidigung von Personen des politischen Lebens: Besondere Schutzregelung für Politiker, mit Strafen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Diese Gesetze führen dazu, dass selbst geringfügige verbale Auseinandersetzungen strafrechtliche Konsequenzen haben können. Beispielsweise kann bereits das Zeigen eines „Stinkefingers“ eine hohe Geldstrafe nach sich ziehen. Der von JD Vance hervorgehobene Punkt – dass Kriminalisierung von Sprache die Beziehungen zwischen den USA und Europa belasten könnte – ist nicht zu unterschätzen. Westliche Demokratien verlieren ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie im eigenen Lager freie Rede einschränken, während sie sie in anderen Ländern einfordern.

Beleidigungen gehören nicht ins Strafrecht
Die Bestrafung von Beleidigungen widerspricht den Grundprinzipien einer freiheitlichen Rechtsordnung. Beleidigungen verursachen weder körperliche noch materielle Schäden, die ein staatliches Eingreifen rechtfertigen würden. Strafrechtliche Sanktionen sollten dem Schutz fundamentaler Rechte wie Leben, Freiheit und Eigentum vorbehalten sein – nicht der Bestrafung von emotionalen Verletzungen. Alles andere führt zu einer übermäßigen Ausweitung staatlicher Kompetenzen und untergräbt die Eigenverantwortung der Bürger.
Das Zivilrecht als gerechterer Ansatz
Ein zivilrechtlicher Umgang mit Beleidigungen ist eine pragmatische und verhältnismäßige Alternative. Wer nachweislich geschädigt wird – etwa durch Rufmord –, kann Entschädigungen geltend machen, ohne dass der Staat sich zum Schiedsrichter privater Streitigkeiten aufschwingt. Diese Lösung stärkt die Eigenverantwortung und ermöglicht es Betroffenen, ihre Anliegen direkt und selbstbestimmt zu regeln. Der Vorteil: Dezentralisierung von Konflikten und ein geringerer Einfluss staatlicher Institutionen auf die Meinungsfreiheit.
Meinungsfreiheit ist mehr wert als verletzte Gefühle
Die Kriminalisierung von Beleidigungen stellt eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit dar und öffnet Tür und Tor für Missbrauch – insbesondere zur Unterdrückung unerwünschter Meinungen. Eine freie Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie auch kontroverse und unangenehme Aussagen aushält. Stärke zeigt sich durch Diskursbereitschaft und Toleranz – nicht durch Strafverfolgung.
Das staatliche Rechtsmonopol hinterfragen
Die Beleidigungsparagraphen stützen ein staatliches Rechtsmonopol, das Konflikte zentralisiert und persönliche Verantwortung untergräbt. Statt Streitigkeiten individuell zu lösen, werden sie in die Hände einer übermächtigen Justiz gelegt. Der Staat wird so zum ‚Geschädigten seiner eigenen Gesetze‘ und vergisst dabei, dass Recht in erster Linie den Bürgern dienen soll – nicht der Machterhaltung.
Gelassenheit und Eigenverantwortung als Alternative
Ein dezentrales, auf Wiedergutmachung und freiwilliger Konfliktlösung basierendes Rechtssystem ist nicht nur effizienter, sondern auch menschlicher. Biblische Weisheiten wie „Wer Schmähung überhört, der ist klug“ (Sprüche 12:16) betonen die Bedeutung von Resilienz und Gelassenheit. Libertäre Prinzipien wie das Nichtangriffsprinzip zeigen, dass staatliche Eingriffe nur bei fundamentalen Rechtsverletzungen gerechtfertigt sind. Beleidigungen erfordern keinen staatlichen Eingriff, sondern persönliche Stärke und die Fähigkeit zur direkten Klärung.
Freiheit braucht Verantwortung – nicht Verbote
Die Abschaffung der Beleidigungsparagraphen ist überfällig. Sie würde die Meinungsfreiheit stärken, persönliche Konfliktlösung fördern und die Macht des Staates über die Sprache seiner Bürger zurückdrängen. JD Vance warnt zu Recht: Wer in der westlichen Welt Sprache kriminalisiert, verliert das moralische Argument gegen autoritäre Regime.
Ein solches Umdenken schützt das Recht auf freie Rede, reduziert staatliche Kontrolle und stärkt die Eigenverantwortung. Konflikte sollten nicht zentralisiert, sondern dezentral gelöst werden – durch Wiedergutmachung, Vergebung und gegenseitige Verständigung. Nur so bleibt das Recht ein Instrument der Freiheit und nicht der Unterdrückung.