In den letzten fünfzig Jahren hat sich die Einstellung der Amerikaner zur Abtreibung nicht wesentlich geändert. Seit Roe vs. Wade haben die üblichen Argumente auf beiden Seiten verschiedene Bereiche der Philosophie durchlaufen. Dabei wird um die eigentliche Frage herumgetanzt, aber nie auf sie eingegangen: die Frage nach der juristischen Natur der Menschenrechte.
Beide Seiten versuchen, die Frage der Legalität damit zu beantworten, dass sie eine Rechtsposition mit ethischen, ontologischen und religiösen Argumenten zu ihren Gunsten verwechseln. All dies ist jedoch nicht geeignet, den tatsächlichen Gegenstand der Frage nach dem Recht zu berühren. In dieser unklaren Situation lassen beide Seiten zu, dass die Frage der Rechte vage und mehrdeutig bleibt. Das Ergebnis sind Theorien, die die Grundrechte rechtlich relativieren, verwirren und kompromittierbar machen.
Libertarismus verändert die Abtreibungsdebatte
Libertarismus lässt die ethischen, ontologischen (metaphysischen) und religiösen Aspekte beiseite und konzentriert sich auf die rechtliche Position. Das mag so klingen, als würden anderen wichtigen Aspekte ignoriert werden. Stattdessen klärt dies vielmehr die Hintergründe und ermöglicht es uns, die richtigen Kategorien für diese Dinge zu definieren.
Die drei Facetten der konventionellen Abtreibungsdebatte
Persönlichkeitsrechte
Die Frage der Persönlichkeitsrechte bei der Abtreibung klingt heute wie ein Argument der Abtreibungsbefürworter. Aber eigentlich war es ursprünglich ein Thema der Abtreibungsbefürworter. Die Philosophin Mary Ann Warren argumentierte zuerst, dass “die Persönlichkeit und nicht die genetische Identität die grundlegende Basis für die Zugehörigkeit zur moralischen Gemeinschaft darstellt. Ein Fötus, vor allem in den frühen Stadien seiner Entwicklung, erfüllt keines der Kriterien der Personalität”. Ein Problem für Warren besteht darin, dass sie gleichzeitig die Kriterien für das Personsein aufstellt, anstatt sich auf einen bereits vereinbarten Standard zu stützen. Nach ihrer Einschätzung sind Menschen dann und nur dann Personen, wenn sie sechs bestimmte Eigenschaften aufweisen: Empfindungsvermögen, Emotionalität, Vernunft, Kommunikationsfähigkeit, Selbstbewusstsein und moralische Handlungsfähigkeit.
Der Haupteinwand besteht darin, dass sie die Voraussetzungen für die Gewährung von Menschenrechten überbewertet. Ihre sechs Kriterien schließen zwangsläufig auch eine Vielzahl von geborenen Menschen aus. Aber die typischen Befürworter des Lebensschutzes entgegnen ihrem Argument nicht mit denselben Begriffen. Sie kontern stattdessen mit religiösen Begriffen. Insbesondere berufen sie sich auf das christliche Konzept des Imago Dei und/oder auf die Bibelstelle über das “Gebildet werden” im Mutterleib. (Ps139:13) Es ist zwar richtig, dass ein Christ das Konzept der Personalität aus der Heiligen Schrift ableitet, aber Warren eine religiöse Antwort anzubieten, geht am Thema vorbei.
Libertarismus verändert die Abtreibungsdebatte, weil es ihm nicht um die Person an sich geht. Das soll nicht heißen, dass das Konzept der Personalität für Libertäre nicht von allgemeinem Interesse ist. Vielmehr befasst sich der Libertarismus nicht mit den metaphysischen Ideen der Persönlichkeit. Für den Libertarismus ist das Element der Personalität, das für die Begründung von Menschenrechten notwendig ist, das Selbsteigentum.
Selbsteigentum behandelt nicht die Fragen nach Empfindungsvermögen, Emotionalität, Vernunft, Kommunikation, Selbstbewusstsein oder moralischem Handeln. Obwohl viele dieser Fragen für Ludwig von Mises’ Konzept des menschlichen Handelns von Interesse sind. Da wir das Selbsteigentum vom menschlichen Handeln trennen können, umfasst das libertäre Selbsteigentum alle Menschen, einschließlich derer, die durch Warrens Argumentation entmündigt werden. Und obwohl es sich nicht auf religiöse Überzeugungen stützt, negiert es diese auch nicht.
Ethik
Obwohl Warren eher ontologisch (metaphysisch) argumentiert, mischt sie sich auch in die ethische Debatte ein. Sie führt das ontologische Argument für das ethische Argument an, wonach Abtreibung ein legales Recht sei. Sie tut dies jedoch, ohne sich überhaupt mit einer Rechtstheorie zu befassen. Sie geht bestenfalls von der Annahme aus, dass das, was moralisch ist, auch rechtlich durchgesetzt werden sollte. Kein Wunder, dass die Abtreibungsdebatte so verworren ist! Aber das ist ein ganz normaler Vorgang. Die Abtreibungsbefürworter bringen die gleichen falschen und verworrenen Argumente vor.
Das vorherrschende ethische Argument für die Abtreibung ist Judith Jarvis Thomsons “Violinist”. Dabei handelt es sich um ein berühmtes Gedankenexperiment, bei dem ein medizinischer Eingriff gegen den Willen eines anderen Menschen vorgenommen wird. Ich habe hier mehr darübergeschrieben. Thompson räumt ein, dass ein Fötus von der Empfängnis an eine Person ist. Sie argumentiert dann, dass “das Recht auf Leben weder das Recht garantiert, den Körper einer anderen Person nutzen zu dürfen, noch das Recht, den Körper einer anderen Person weiterhin nutzen zu dürfen – selbst wenn man ihn zur Lebenserhaltung braucht.”
Dr. Walter Blocks Theorie des Evictionismus bzw. Räumungsrechts, stützt sich stark auf Thomsons eigene Argumentation; die beiden sind sich auffallend ähnlich. Und obwohl die Brisanz der Abtreibungsdebatte heute viel weniger ausgefeilt klingt, ist das zugrunde liegende moralische Argument immer noch vorhanden: Ungeborene haben kein Recht auf den Mutterleib. Der einzige wirkliche Unterschied zwischen Thomsons Argumentation und der heutigen Rhetorik der Abtreibungsbefürworter besteht darin, dass Thomson ihre eigene Argumentation stark einschränkt und immer noch den Gedanken vertritt, dass eine Abtreibung nicht “immer zulässig” ist. Heutige Abtreibungsbefürworter würden dem nicht zustimmen.
Libertarismus verändert die Abtreibungsdebatte, weil er die ethische Debatte völlig beiseiteschiebt (oder schieben sollte). Damit soll nicht gesagt werden, dass die Ethik der Abtreibung (oder allgemeiner gesagt, die Ethik der menschlichen Fortpflanzung) unwichtig ist. Aber nur weil eine Handlung ethisch ist, heißt das nicht zwangsläufig, dass diese Handlung erzwungen oder gesetzlich verboten werden sollte. Auch hier gilt wieder, dass wir uns mit der juristischen Natur der Menschenrechte befassen.
Religiöser Glaube
Mit der Ethikdebatte ist auch das religiöse Argument verbunden. Religiöser Glaube fließt sowohl in den Aspekt der Person als auch in den der Ethik ein. Meistens ist es die Seite der Abtreibungsgegner, die sich auf religiöse Argumente berufen. In der herkömmlichen Abtreibungsdebatte spielen religiöse Überzeugungen auf beiden Seiten eine wichtige Rolle.
Das offensichtliche religiöse Argument kommt von der Lebensschutzseite. Es richtet sich in der Regel gegen die körperliche Autonomie und Handlungsfähigkeit der Frau. Abtreibungsbefürworter verweisen in der Regel auf die althergebrachte Vorstellung, dass die Hauptaufgabe der Frau in der Gesellschaft darin besteht, Mutter zu sein. Dies erfordert ihrer Ansicht nach eine Form der Selbstverleugnung, die dem Recht der Frau auf körperliche Autonomie und Handlungsfähigkeit zuwiderläuft.
Carl Trueman schreibt: “Glaubt man denjenigen, die das Recht auf Abtreibung verteidigen, so ist es nichts Geringeres als die Befugnis, das Leben ihres ungeborenen Kindes zu beenden, die einer Frau ihre Menschlichkeit garantiert, d. h. die Autonomie, die ihrem Status als dem Mann Gleichgestellte entspricht. Das ist eine Verleugnung dessen, was uns wirklich menschlich macht: unsere natürliche Abhängigkeit voneinander und unsere Verpflichtungen einander gegenüber.” (Hervorhebung hinzugefügt) Diese traditionalistische Sichtweise leugnet stets die körperliche Autonomie und Handlungsfähigkeit der Frau. Sie konzentrieren sich immer auf ihre Abhängigkeit (und die ihres Fötus) vom Mann.*
Auch christliche Abtreibungsbefürworter haben ihre religiösen Argumente. Die christlich-feministische Sichtweise stammt von Beverly Wildung Harrison. Sie ist als die “Mutter” der christlich-feministischen Ethik bekannt. Harrison argumentiert, dass ein gottgegebenes Recht auf reproduktive Entscheidungen notwendigerweise ein gesetzliches Recht auf Abtreibung beinhaltet. Sie brachte dieses Argument erstmals 1984 vor. Es enthält all die Worte, die wir heute von der progressiven Linken hören, wenn es um den elitären Anspruch der Weißen und die Missstände einer frauenfeindlichen Kultur geht. Dies sind die Gründe, so Harrison, warum eine Frau ein göttliches Recht hat, zu bestimmen, wer geboren wird.
Hier liegt der große Fehler dieser beiden Ansichten: eine religiöse Bestätigung der persönlichen Befangenheit. Diese beiden Positionen geben die Antwort auf die rechtliche Frage nach den Rechten, indem sie überzogene Behauptungen darüber aufstellen, was die Heilige Schrift über Frauen zu sagen hat. Sie setzen sich nie damit auseinander, was Rechte sind, inwiefern Menschen über diese verfügen oder wie sie im Leben jenseits des Moralischen identifiziert werden können.
Vielleicht hat Trueman Aldous Huxleys “Schöne neue Welt” nicht gelesen. Huxley schildert eine Menschheit, die völlig von einander abhängig und einander verpflichtet ist. Diese Sichtweise führt zur Verleugnung jeder Sexual- und Familienethik, die Trueman wichtig ist. Ich gehe jede Wette ein, dass Trueman dieses Maß an Abhängigkeit und Verpflichtung gegenüber dem Nächsten leugnen würde. Aber um das zu tun, muss er zustimmen, dass Menschen (einschließlich Frauen) körperliche Autonomie und Handlungsfähigkeit haben.
Harrison hat Recht, wenn sie ein göttliches Recht auf körperliche Autonomie und Handlungsfähigkeit anführt. Sie übertreibt, wenn sie das Ausmaß der Herrschaft, die eine Frau über ihren Fötus hat, überbewertet. Aber sie argumentiert auch, dass reproduktive Wahl bedeutet, “[eine] Strategie zu finden, die gleichzeitig dazu führt, dass man sich weniger auf Abtreibung verlässt und weniger auf Zwang gegen Frauen und erzwungenes Kinderkriegen zurückgreift. Nichts anderes wäre ein echter moralischer Kompromiss”.
Dies ist eine eindrucksvolle Aussage. Aber wo dies mit einem Verständnis der österreichischen Wirtschaftslehre leicht vorstellbar ist, hält Harrison es für utopisch; es sei nur mit sozialistischen Mitteln zu erreichen. Der Libertarismus verändert die Abtreibungsdebatte, weil er die Vorstellung von einer Gesellschaft, die das Leben schützt, von einer Utopie in eine realistische Perspektive verwandelt.
Wie der Libertarismus die Abtreibungsdebatte verändert
Libertarismus verändert die Abtreibungsdebatte, weil er kein religiöses Argument benötigt, um Harrisons Argumente für das Recht auf körperliche Autonomie und Handlungsfähigkeit zu begründen. Und (so argumentiere ich) würde sich auch nicht auf das Recht auf Abtreibung erstrecken. Ebenso braucht der Libertarismus kein religiöses Argument, um die Bedeutung von Mutterschaft und Familie zu erklären. Und (so behaupte ich) muss er auch nicht die körperliche Autonomie und Handlungsfähigkeit leugnen, um dies zu tun. Der Libertarismus braucht kein ethisches Argument, um Thomsons Argumente für die Freiheit von medizinischem Zwang geltend zu machen.
Libertarismus verändert die Abtreibungsdebatte, weil er keine metaphysische Theorie der Personalität benötigt, um Menschenrechte zu begründen. Die Prinzipien des Selbsteigentums und der Nicht-Aggression beantworten diese Fragen, und zwar ohne eine Reihe von rhetorischen Hürden zu überspringen.
In der Tat löst der Libertarismus viele gesellschaftliche Probleme im Zusammenhang mit der körperlichen Autonomie und Handlungsfähigkeit der Frau. Und er kann dies tun, ohne die Rechte des Fötus aufs Spiel zu setzen. Interessant an den Argumenten der Abtreibungsgegner ist, dass sie alle davon ausgehen, dass der Fötus von der Empfängnis an Mensch ist. Viele Abtreibungsbefürworter räumen nicht einmal das ein. Einige berufen sich auf ein Warren-ähnliches Argument für die Persönlichkeit qua Selbsteigentum, aber das zeigt nur, dass sie nichts von Selbsteigentum verstehen.
Libertarismus verändert die Abtreibungsdebatte, indem er die Menschenrechte durch Selbsteigentum begründet. Der Beginn des Selbsteigentums, von der Empfängnis an, macht den Weg frei, um eine ganze Reihe von Fragen zu diskutieren, bei denen Libertäre notorisch schlecht abschneiden. Dazu gehören unter anderem die Rechte von Kindern und Eltern, Vergewaltigung und Sexualverbrechen, Missbrauch und der Übergang zu Mises’ Konzept der menschlichen Handlung.
Eine rechtspositivistische Sicht muss die Frage der Abtreibung (und der reproduktiven Freiheit) beantworten. Der Libertarismus verändert die Abtreibungsdebatte, weil er unser Verständnis neu ausrichtet, so dass wir andere dringende Fragen genauer angehen können.
| VIDEO| Kerry Baldwin debate Dr. Walter Block on Evictionism at the Soho Forum in NYC
*Eine ausführlichere Antwort auf Carl Trueman werde ich in einem separaten Artikel geben.
Veröffentlicht im Original durch Kerry Baldwin
In deutscher Sprache veröffentlich mit
freundlicher Genehmigung von Kerry Baldwin
und dem Libertarian Christian Institute
Kerry Baldwin ist eine unabhängige Wissenschaftlerin und Autorin mit einem B.A. in Philosophie von der Arizona State University. Ihre Schriften konzentrieren sich auf libertäre Philosophie und reformierte Theologie und richten sich an gebildete Laien. Sie fordern die Leser auf, die vorherrschenden Paradigmen in Politik, Theologie und Kultur zu überdenken. Sie ist eine bekennende Reformierte, orthodoxe Presbyterianerin in der Tradition von J. Gresham Machen (1881 – 1937), einem ausgesprochenen Libertären und Verteidiger der christlichen Orthodoxie.
Webseite: https://mereliberty.com/